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FÜR FAMILIENRECHT Berlin

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BETTINA NEUGEBAUER

 

    Beruflicher Werdegang
  Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Ludwig-Maximilians-Universität München
 
1989 Zulassung zur Rechtsanwältin

Niederlassung in eigener Kanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht, Zusammenarbeit mit den Kollegen Ruttkowski und Lindemann-Hinz

 
1994 Erweiterte Rechtsanwaltszulassung zum Kammergericht (Oberlandesgericht)

Tätigkeit als Kontaktanwältin für den VHTS (Verein für Humane Trennung und Scheidung)

 
2001

Zusammenschluß mit den Kollegen Ruttkowski, Lindemann-Hinz, Maes zur
Anwaltskanzlei für Familienrecht – AFFR

 
2003 Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht
 
  Wissenschaftliche Tätigkeit
1988/89 Auslandsstage beim United States District Court, Central District of California, Los Angeles und beim Mediationcourt Los Angeles
 
1990-96 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin, Institut für Familien- und Familienverfahrensrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. M. Hinz
Mitarbeit an der 3. Auflage Münchner Großkommentar zum BGB, „Familienrecht“
 
  Vielfältige Lehrtätigkeiten, u.a. Fachhochschule Potsdam "Kinder- und Jugendhilferecht“, Humboldt-Universität (HU) Berlin, Vorbereitungskurse für Studienabsolventen der HU (DDR) zum bundesdeutschen Staatsexamen, Deutsche Angestellten Akademie, Qualifikation von Jugendfürsorgern zum Sozialarbeiter
   
  Veröffentlichungen / sonstige Aktivitäten
1986/89 Hospitanz am Institut für frühkindliche Pädagogik und Familiendiagnostik, München, Prof. Dr. Wassilios Fthenakis
 
1992/93

Forschungstätigkeit in Zusammenarbeit mit der sozialwissenschaftlichen Forschungsstelle Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Prof. Dr. Dr. h.c. L.A. Vaskovics "Lebenslagen nichtehelicher Kinder“