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FÜR FAMILIENRECHT Berlin

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GISELA LINDEMANN-HINZ
 
Beruflicher Werdegang
 
Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Referendariat in München
 

1980

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in München und erste Berufsjahre
 
1982 Spezialisierung auf den Bereich des Familienrechts in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Harro Graf von Luxburg, München
 
1985 nach Eheschließung mit Prof. Dr. Manfred Hinz, Freie Universität Berlin, langjähriger Mitautor beim Münchener Kommentar mit dem Hauptpart zur elterlichen Sorge
 
1987 Kanzleigründung in Berlin und Zulassung beim Landgericht Berlin und dem Kammergericht
 
2001 Zusammenschluss zur Anwaltskanzlei für Familiengericht - affr - mit den Kollegen Ruttkowski, Neugebauer, Maes
 
 
  Lehrtätigkeit und andere Aktivitäten
1982 - 2004 Dozententätigkeit bei der Verwaltungsakademie Berlin
 
  Lehrtätigkeiten bei der Deutschen Angestellten Akademie,
Qualifikation von Jugendfürsorgern zum Sozialarbeiter
 
  Autorentätigkeit mit Fachartikeln aus dem Bereich des Familienrechts
 
1991 Gründungsmitglied und seither stellvertretende Vorsitzende des Vereins Humane Trennung und Scheidung - VHTS - e.V. und Tätigkeit als Kontaktanwältin für den VHTS