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FÜR FAMILIENRECHT Berlin

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Unsere Kanzlei wurde 1961 von Rechtsanwalt a. D. und Notar a. D. Hans-Jürgen Ruttkowski mit den Schwerpunkten Immobilienrecht und Erbrecht gegründet.

Mit Eintritt der Rechtsanwältin Gisela Lindemann-Hinz 1987, der Rechtsanwältin Bettina Neugebauer 1989 und des Rechtsanwalts Norbert Maes 2001 vollzog sich schrittweise der Wandel zu einer Spezialkanzlei für Familien- und Erbrecht.

Wir verstehen wir uns nicht nur als Rechtsanwälte unserer Mandanten, die wir während der Trennung, im Scheidungsverfahren oder bei Erbstreitigkeiten verlässlich, kompetent und mit Nachdruck vertreten, sondern auch als Organe der Rechtspflege. Das bedeutet, dass wir über die Wahrnehmung von Parteiinteressen hinaus zum friedlichen und würdevollen Miteinander beitragen.

 

In den von uns begleiteten Familienstreitigkeiten haben wir vor allem die betroffenen Kinder im Blick und engagieren uns für Lösungen, die dem Wohl der Kinder dienen. Hierbei fühlen wir uns besonders Prof. Dr. Manfred Hinz verbunden, geb. 13.5.1936, gest. 2.11.2001. Seit 1982 setzte er sich vehement für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach der Scheidung ein, was schließlich mit der Kindschaftsreform 1998 gesetzlich verankert wurde.

Im Münchener Kommentar zu § 1671 BGB führte Prof. Dr. Manfred Hinz zur Begründung aus:

„Dem Kind bleiben beide Eltern als vollverantwortliche Erzieherpersönlichkeiten erhalten, keiner von ihnen wird auf ein Umgangsrecht abgedrängt.“

Heute, nahezu zwölf Jahre nach der Kindschaftsreform ist es für die meisten Eltern selbstverständlich, sich auch nach der Scheidung gemeinsam und in gleichem Maße verantwortlich um ihre Kinder zu kümmern.

Für uns ist es ebenso wichtig, die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen für das Wohl der Kinder und der Trennungsfamilie zu schaffen.

Hierzu fertigen wir für unsere Mandanten individuell zugeschnittene und steuerlich optimierte Eheverträge, Testamente und Erbverträge.

Während der Trennung, im Scheidungsverfahren oder bei Erbstreitigkeiten stehen wir unseren Mandanten verlässlich mit Rat und Tat zur Seite, sei es in der gerichtlichen Auseinandersetzung, sei es im Ringen um eine außergerichtliche Einigung.

Berlin, 17.5.2010