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Entscheidungssammlung

Hier nehmen wir Urteile und Beschlüsse mit Fundstellennachweis auf, die wir für richtungsweisend und praxisrelevant halten. Die aus unserer Sicht wichtigen Aspekte der Entscheidungen werden kurz skizziert und teilweise kommentiert.

 

2010

2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001  
28.4.2010
Beschluss des BGH zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn ein Elternteil mit dem Kind auswandern will (Az. XII ZB 81/09)

Der BGH stellt hohe Anforderungen an die tatrichterliche Ermittlung des Kindeswohls, wenn durch Auswanderung der Umgang des anderen Elternteils mit Kind nachhaltig gefährdet ist.

Norbert Maes
28.4.2010
Urteil des BGH zur Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts (Az. XII ZR 141/08)

Der BGH hat das Urteil des OLG München aufgehoben, das den Krankheitsunterhalt einer psychisch kranken Ehefrau befristen wollte. Die psychische Erkrankung der Ehefrau beruhe zwar nicht auf einem ehebedingten Nachteil, die Ehedauer von 9 ½ Jahren und die Tatsache, dass ein gemeinsames Kind während der Ehe aufgezogen wurde, löse aber eine nacheheliche Solidarität aus, die es verbietet, den Unterhalt zu befristen (vgl. auch Entscheidung vom 17.2.2010).
Norbert Maes

24.4.2010
Urteil des BGH zur Verteilung der Beweislast bzgl. ehebedingter Nachteile bei Befristung des Nacheheunterhalts (Az. XII ZR 175/08)

Der BGH stellte unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen klar, dass der Unterhaltsberechtigte auf die Behauptung des Unterhaltsverpflichteten, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substantiiert bestreiten und seinerseits darlegen muss, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen. Erst, wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden.
Norbert Maes

17.3.2010
Urteil des BGH zum Betreuungsunterhalt bei Betreuung eines volljährigen behinderten Kindes (Az. XII ZR 204/08, FamRZ 2010, Seite 802)

Der BGH führt seine bisherige Rechtsprechung fort, weist aber darauf hin, dass auch in diesem Fall zu prüfen ist, ob die Zahlung von Betreuungsunterhalt der Billigkeit entspricht. Dies sei nur dann der Fall, wenn die persönliche Betreuung aus kindbezogenen oder elternbezogenen Gründen erforderlich sei. Hiervon könne man ausgehen, wenn die Eltern übereinstimmend eine persönliche Betreuung des gemeinsamen Kindes für erforderlich hielten.
Norbert Maes

2.3.2010
Urteil des BGH: Geänderte Rechtsprechung zur Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern (Az. XII ZR 189/06)

Schwiegereltern können nunmehr ihre Zuwendungen an das Schwiegerkind als Schenkungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückverlangen, wenn die Ehe scheitert. Mehr
Norbert Maes

17.2.2010
BGH-Urteil zur Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts (Az. XII ZR 140/08)

Der BGH leitet aus dem Wörtchen „insbesondere“ des § 1778 b BGB ab, dass eine Befristung auch dann unbillig sei, wenn sich aus der nachehelichen Solidarität etwas Anderes ergäbe. Im vorliegenden Fall ging es um den Unterhalt einer während der Ehe an Krebs erkrankten Lehrerin, die während der Ehe ein schwer behindertes Kind betreut hatte (vgl. auch BGH-Entscheidung vom 28.4.2010).
Norbert Maes

3.2.2010
Urteil des BGH zum Gesamtschuldnerausgleich nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Az. XII ZR 53/08, FamRZ 2010, Seite 542)

Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann die Geltendmachung des Gesamtschuldnerausgleichs scheitern, wenn sie der gewählten Aufgabenteilung und Kostenverteilung für die gemeinsame Lebensführung widerspricht. Mit dieser Entscheidung findet eine weitere Annäherung an die Regelungen für Eheleute statt. Dort ist während der Ehe bis zur Trennung grundsätzlich ein Gesamtschuldnerausgleich ausgeschlossen, wenn die Eheleute nicht eine explizite Regelung treffen.
Norbert Maes

27.1.2010
Urteil des BGH zum Nacheheunterhalt und den hierzu getroffenen Feststellungen im Vorprozess (Az. XII ZR 100/08)

Der BGH sieht keinen Anlass, Feststellungen des Vorgerichts zum Vorliegen der Voraussetzungen von Nacheheunterhalt zu überprüfen, auch wenn sie fehlerhaft sind. Mehr
Norbert Maes

13.1.2010
Urteil des BGH zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts gemäß § 1615 l BGB über das 3. Lebensjahr des nichtehelichen Kindes hinaus

Wenn die Mutter keinerlei Gründe für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts vorträgt, ist eine Verlängerung über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus nicht geboten.
Norbert Maes

9.12.2009
BGH schafft Klarheit über die Anrechnung von unterhaltsrechtlichen Prozesskostenvorschüssen bei einer Kostenquotelung
Az. XII ZB 79/06

Mit seiner Entscheidung vom Dezember 2009 schafft der BGH nunmehr Klarheit in der Frage ob und ggf. in welchem Umfang ein unstreitig geleisteter Prozesskostenvorschuss im Kostenfestsetzungsverfahren bei einer Kostenquotelung angerechnet werden muss.

Danach hat eine Anrechnung des geleisteten Prozesskostenvorschusses nur dann zu erfolgen, wenn der Vorschuss und ein bestehender Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers zusammen die dieser Partei entstandenen Kosten übersteigen.

Nur durch eine solchermaßen begrenzte Anrechnung werde der Zweck der Vorschussleistung, die Kosten des Berechtigten voll abzudecken, gewahrt. Andererseits werde vermieden, dass der Berechtigte aus der Prozessführung einen kostenmäßigen Gewinn erzielt. Außerdem bliebe so gewährleistet, dass der Vorschussberechtigte nicht deshalb schlechter stehe, weil er den Prozess gegen den Vorschusspflichtigen und nicht gegen einen Dritten geführt hat.
Bettina Neugebauer

15.7.2009
Urteil des OLG Karlsruhe zur Befristung des Aufstockungsunterhalts bei 25 jähriger Ehe (Az. 18 UF 10/09)

Auch bei langer Ehezeit kann der Nacheheunterhalt befristet werden, wobei das Gericht hier eine zeitliche Begrenzung auf insgesamt 8 Jahre für angemessen hielt. Mehr
Norbert Maes

17.6.2009
Nachehelicher Betreuungsunterhalt nach Vollendung des 3. Lebensjahres des betreuten Kindes (Az. VII ZR 102/08)

Im Anschluss an die bereits ergangenen Urteile vom 6.5.2009 Link! und vom 18.3.2009 Link! (Achtung, nicht die VA Entscheidung) ist die betreuende Mutter verpflichtet, mit steigendem Alter des Kindes ihre Erwerbstätigkeit schrittweise auf eine Vollzeitstelle auszudehnen, wobei die Mutter bereits einer 2/3-Stelle nachging, als ihre Tochter 5 Jahre alt war.
Norbert Maes

6.5.2009
Urteil des BGH zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts (Az. VII ZR 114/08, FamRZ 2009, Seite 1124)

Auch, wenn die Betreuung der Kinder ganztags sichergestellt ist, kann die Betreuung und Erziehung der Kinder zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen mit der Folge, dass trotz Vollerwerbstätigkeit der Mutter nur ein Teil ihres Einkommens für den Betreuungsunterhalt anrechnungsfähig ist. Mehr
Norbert Maes

18.3.2009
Urteil des BGH zur Nichtigkeit eines Ehevertrages wegen Ausschluss des Versorgungsausgleichs ohne Kompensation (Az. VII ZB 94/06, FamRZ 2009, Seite 1041)

Der BGH stellte die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages fest, in dem für eine schwangere Frau der Versorgungsausgleich ohne jegliche Kompensation ausgeschlossen wurde.
Norbert Maes

18.3.2009
Urteil des BGH zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das 3. Lebensjahr des betreuten Kindes hinaus

Mit der Neugestaltung des Betreuungsunterhalts im Unterhaltsreformgesetz hat der Gesetzgeber für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung aufgegeben. Daher ist als Erstes zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte.

Allerdings kann auch bei einer ganztägigen Betreuung des Kindes eine überobligationsmäßige Belastung des betreuenden Elternteils vorliegen. Diese Belastung reduziert sich allerdings mit zunehmendem Alter des betreuten Kindes(vgl. auch Urteile vom 6.5.2009 und 17.6.2009)
Norbert Maes

25.9.2008
Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten Unterhalts auf der Vergleichsgrundlage aus dem Jahr 2005
Az. 142 F 17280/07

Das Gericht lehnte die nachträgliche Befristung des Aufstockungsunterhalts wegen angeblich eingetretener Präklusion ab, da zum Zeitpunkt des Vergleichs auch schon eine Befristung nach altem Recht möglich gewesen sei (Anmerkung des Verfassers: Diese Rechtauffassung dürfte im Hinblick auf das Urteil des BGH vom 30.7.2008 keinen Bestand haben).
Norbert Maes

18.9.2008
Urteil des OLG Düsseldorf zum Abzug des Kindesunterhalts vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen (höherer Tabellenbetrag statt niedrigeren Zahlbetrags)
Az. II 7 UF 33/08

Im Gegensatz zu den übrigen Familiensenaten des OLG Düsseldorf zieht der 7. Senat beim Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Tabellenbetrag ab. Der Senat schließt sich der Minderheit von fünf anderen Oberlandesgerichten in Deutschland an (mehr...) und bezieht damit Position gegen die Vorgaben des Gesetzgebers in den Motiven zum Unterhaltsreformgesetz und den Vorgaben des BGH im Urteil vom 5.3.2008, wonach der niedrigere Zahlbetrag abgezogen werden soll.
Norbert Maes

dazu:

Urteil im Volltext (*.pdf-Format)

12.9.2008
Beschluss des OLG Bremen zur Begrenzung des nachehelichen Unterhalts
Az. 5 WF 62/08, OLGR Bremen 2008, 942

Die Befristung des Aufstockungsunterhalts ist nicht sofort möglich. Dem Unterhaltsberechtigten ist eine Übergangszeit einzuräumen, in der er sich auf die Kürzung des der Ehe angemessenen Unterhalts einstellen kann. Im vorliegenden Fall sieht das Gericht die Befristung auf ein Jahr für ausreichend.
Norbert Maes

18.8.2008
Beschluss des Kammergerichts zur Kürzung des Betreuungsunterhalts
Az. 13 WF 111/08

Eine Vollzeitbeschäftigung ist einer Mutter dann nicht zuzumuten, wenn sie 2 im Schulalter befindliche Kinder betreut, von denen sich ein Kind noch in den ersten Grundschuljahren befindet.
Norbert Maes

13.8.2008
Urteil des OLG Frankfurt zur Befristung des Aufstockungsunterhalts
Az. 5 UF 185/07, NJW 2008, 3440

Der Aufstockungsunterhalt kann auf eine Übergangszeit von 3 Jahren befristet werden, wenn die Ehefrau in den knapp 8 Jahren der Ehe keinen beruflichen Nachteil erlitten hat und die Zeit der Kindererziehung vor der Eheschließung lag.
Norbert Maes

30.7.2008
Urteil des BGH zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs bei mehreren Berechtigten
Az. XII ZR 177/06, FamRZ 2008, 1911

Neben der Frage, wie sich neue und frühere Ehefrau den Ehegattenunterhalt (nach der Drittel-Methode) teilen müssen, stellte der BGH noch einmal klar, dass unbefristete Unterhaltstitel im Nachhinein befristet werden können, wenn sie aus der Zeit vor seiner Entscheidung vom 12.4.2006 stammen.
Norbert Maes

16.7.2008
Urteil des BGH zur Befristung des Betreuungsunterhalts nach neuem Recht
Az. XII ZR 109/05

Der BGH stellte klar, dass auch nach Ablauf von 3 Jahren seit der Geburt des Kindes und bei vollständiger Unterbringung in einer Tageseinrichtung Betreuungsunterhalt geschuldet ist. Allerdings trifft die Kindesmutter schon zu diesem Zeitpunkt eine Erwerbsobliegenheit, wenigstens halbtags, die mit zunehmendem Alter des Kindes auf eine Volltagstätigkeit aufzustocken ist.
Norbert Maes

4.7.2008
Beschluss des OLG Dresden zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten Unterhaltstitels
Az. 20 WF 574/08, OLGR Dresden 2008, 687

Eine nachträgliche Befristung von unbefristet tituliertem nachehelichem Ehegattenunterhalt ist dann unzulässig, wenn der ursprüngliche Titel nach der maßgeblichen Änderung der Rechtsprechung des BGH mit Urteil vom 12.4.2006 errichtet worden ist und die erweiterten Möglichkeiten einer Unterhaltsbefristung schon damals hätten berücksichtigt werden können.
Norbert Maes

3.7.2008
Urteil des OLG Thüringen zur Auskunft über das Einkommen des Ehegatten
Az. 1 UF 397/07

Verlangt das volljährige Kind im Wege der Stufenklage Auskunft und Zahlung von Unterhalt, so hat der in Anspruch genommene Elternteil auf Verlangen, allerdings nur in groben Zügen, auch über die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten Auskunft zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um dessen Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können. Ein Beleganspruch besteht nicht. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
(Anmerkung des Verfassers: Dieses Urteil begegnet Bedenken, da es gegen den Datenschutz des anderen Elternteils verstößt, der mit dem volljährigen Kind in keiner Weise verwandt ist).
Norbert Maes

dazu:

Urteil im Volltext (*.pdf-Format)

30.6.2008
Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg zur Befristung des Aufstockungsunterhalts
Az. 142 F 2233/08

Bei fehlenden ehebedingten Nachteilen nahm das Gericht im konkreten Fall eine Befristung des Aufstockungsunterhalts auf ein Jahr vor.
Norbert Maes

10.6.2008
Urteil des OLG Köln zur Befristung des Nacheheunterhalts
Az. 4 UF 252/07

Nach Auffassung des OLG Köln sind die Begrenzungs- und Befristungsmöglichkeiten im Unterhaltsreformgesetz bereits durch die Rechtsprechung des BGH in den Jahren 2007/2008 vorweg genommen worden und bringen insofern keine neue Regelung. Im vorliegenden Fall lehnte das Gericht die Befristung des Nacheheunterhalts bei 25jähriger Ehe, der Erziehung und Betreuung von zwei Kindern und Haushaltstätigkeit ab, da ehebedingte Nachteile entstanden seien. Die 49jährige Ehefrau habe 25 Jahre in ihrem erlernten Beruf als Rechtsanwaltsgehilfin bzw. als Justizangestellte pausiert und es könne nicht erwartet werden, dass sie in diesem Beruf nochmals Anschluss finde.
(Anmerkung des Verfassers: Das Urteil begegnet Bedenken, zumal dort ohne Weiteres von ehebedingten Nachteilen ausgegangen wurde und sich der berechnete Unterhalt nicht an der Differenz zwischen konkret erzieltem Einkommen und erzielbarem Einkommen der Ehefrau ohne ehebedingte Nachteile orientiert, sondern weiterhin an den ehelichen Lebensverhältnissen. Das steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Unterhaltsreformgesetzes, wonach keine Teilhabe am ehelichen Lebensstandard mehr vorgesehen ist – vergleiche Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 22.4.2008.)
Norbert Maes

dazu: Urteil im Volltext
4.6.2008
Urteil des OLG München zur Befristung des Betreuungsunterhalts bei einem 5 Jahre alten Kind
Az. 12 UF 1125/07, FamRZ 2008, 1945

Im vorliegenden Fall lehnte das Gericht eine Befristung des Betreuungsunterhalts mit dem Argument ab, es sei noch nicht abzusehen, wann die Betreuungssituation eine vollschichtige Tätigkeit der Kindesmutter zulasse.
Norbert Maes

2.6.2008
Beschluss des OLG Celle zur Begrenzung des Aufstockungsunterhalts
Az. 17 WF 66/08, FamRZ 2008

Das Gericht stellt klar, dass auch nach dem Unterhaltsreformgesetz ein Aufstockungsunterhalt, gemessen an den ehelichen Lebensverhältnissen, zu zahlen ist, allerdings nicht auf unbegrenzte Zeit, soweit der Unterhaltsberechtigte wenigstens seinen Selbstbehalt von 1.000,00 € durch eigene Erwerbstätigkeit erwirtschaften kann.
Norbert Maes

22.5.2008
Urteil des OLG Celle zur Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts
Az. 15 UF 277/07, FamRZ 2008, 1449

Der Krankheitsunterhalt kann nach einer Ehedauer von ca. 4 ¾ Jahren befristet werden, auch wenn die Erkrankung nach rechtskräftiger Scheidung zu einem Zeitpunkt aufgetreten ist, als der unterhaltsberechtigte Ehegatte noch ein gemeinschaftliches Kind betreute. Es handelt sich um eine der ersten Entscheidungen zur Befristung des Krankheitsunterhalts aufgrund der Neuregelung im Unterhaltsreformgesetz.
Norbert Maes

22.4.2008
Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zur Befristung des Unterhalts bei ehebedingten Nachteilen
Az. 10 UF 226/07, FamRZ 2008, 1952

Das Gericht geht von ehebedingten Nachteilen wegen einer Berufspause von 4 Jahren aus, die einer Befristung des Ehegattenunterhalts entgegenstünde. Die Ehefrau habe vor 20 Jahren bereits deutlich mehr verdient, als sie heute auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei einem Neueinstieg realistisch erzielen könne. Sie müsse sich allerdings nach einer gewissen Übergangszeit mit der Differenz zwischen dem erzielbaren Einkommen und dem Einkommen begründen, dass sie ohne die Berufspause erzielt hätte. Auf die ehelichen Lebensverhältnisse sei dann nicht mehr abzustellen. Eine Befristung des Ehegattenunterhalts zu einem späteren Zeitpunkt sei nicht ausgeschlossen, aber nach bisherigem Kenntnisstand wenig wahrscheinlich. Das Revisionsverfahren läuft beim BGH zum Aktenzeichen XII ZR 78/08
Norbert Maes

1.4.2008
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umgangspflicht
Az. 1 BvR 1620/04

Das Gericht hatte über die Selbstverständlichkeit zu entscheiden, wonach kein Elternteil gegen seinen Willen gezwungen werden kann, Umgang mit seinem Kind auszuüben, auch, wenn das Gesetz neben dem Umgangsrecht auch eine Pflicht zum Umgang in § 1684 Abs. 1 BGB vorschreibt.
Norbert Maes

19.3.2008
Beschluss des OLG Düsseldorf zur Übergangsfrist beim Betreuungsunterhalt nach
Wegfall des bisherigen Altersphasenmodels
Az. 4 WF 41/08, NJW 2008, 3005

Das Gericht ist der Auffassung, eine Kindesmutter könne zumindest bis Ende 2008 davon ausgehen, dass sie bis zum 8. Lebensjahr ihres Kindes keine Erwerbsobliegenheit trifft. Ihr sei nach dem Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts eine Übergangsfrist, im vorliegenden Fall von 6 Monaten, zuzubilligen. In dieser Frist könne sie sich auf die verschärften Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit einstellen und sich um einen Arbeitsplatz bemühen. (Anmerkung des Verfassers: Vergleiche BGH Urteil vom 16.7.2008.)
Norbert Maes

5.3.2008
Urteil des BGH zum Trennungsunterhalt, Wohnwert, Abzug des Kindesunterhalts vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen (niedriger Zahlbetrag)
Az: 12 ZR 22/06 in FamRZ 2008, 963

Norbert Maes

dazu:

Urteil im Volltext (*.pdf-Format)

5.2.2008
Beschluss des OLG Hamm zur Befristung des Aufstockungsunterhalts
Az. 1 WF 22/08, FamRZ 2008, 1000

In dieser frühen Entscheidung setzt sich das Gericht ausführlich mit den Vorschriften der Unterhaltsreform auseinander und kommt im konkreten Fall zu einer Befristung des bisher unbefristeten Ehegattenunterhalts auf 2 Jahre, beginnend am 1.1.2008.
Norbert Maes

24.1.2008
Urteil des OLG Karlsruhe zur Befristung des Aufstockungsunterhalts
Az. 16 UF 223/06, FamRZ 2008, 1187

In einer der ersten Entscheidungen nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform wird in einem konkreten Fall eine Befristung des Nacheheunterhalts abgelehnt mit der Begründung, die Ehefrau habe während der Ehe ehebedingte Nachteile erlitten, sodass ihr unbefristeter Aufstockungsunterhalt zustehe. Die Revision wurde zugelassen. Das Verfahren läuft beim BGH zum Aktenzeichen XII ZR 2/08.
Norbert Maes

14.11.2007
Urteil des BGH zur Befristung des Ehegattenunterhalts auch bei langer Ehe
Az. XII ZR 16/07, FamRZ 2008, 134

Der BGH bestätigte das Urteil des OLG Brandenburg vom 19.12.2006 unter Hinweis auf die Begrenzungsvorschriften der §§ 1573 Abs. 5 und 1578 Abs. 1 a.F. BGB, die nach dem Willen des Gesetzgebers unbillige Ergebnisse durch einen lebenslange Unterhaltsanspruch verhindern wollten.

Im Rahmen der Billigkeitsabwägung müsse der Unterhaltspflichtige Tatsachen beweisen, die zu einer Befristung führen können, der Unterhaltsberechtigte müsse Umstände beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder eine längere Schonfrist sprechen.
Norbert Maes

26.09.2007
Urteil des BGH zur Befristung des Aufstockungsunterhaltes bei kinderloser Ehe
Az. XII ZR 15/05, FamRZ 2007, 2052

Der BGH bestätigte eine Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2004, das den Ehegattenunterhalt auf 7 Jahre befristet hatte. Die Ehefrau sei zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages erst 42 Jahre alt gewesen und ihre Erwerbsmöglichkeiten seien nicht durch ehebedingte Nachteile beeinträchtigt. Im Übrigen sei die Ehe der Parteien kinderlos geblieben. Sieben Jahre seien ausreichend, damit sich die Ehefrau auf einen niedrigeren Lebensstandard einstellen könne, wobei von einem Bedarf von 1.000,00 € auszugehen sei.
Norbert Maes

26.9.2007
Urteil des BGH zur Befristung des Aufstockungsunterhaltes bei langer Ehedauer
Az. XII ZR 11/05, FamRZ 2007, 2049

Der BGH hob eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf, das im Jahre 2004 im Hinblick auf die lange Ehedauer der Ehefrau einen unbefristeten Aufstockungsunterhalt zugesprochen hatte. Der BGH betonte im Rahmen seiner Billigkeitsabwicklung, die Eheleute seien erst 41 Jahre alt und die Ehefrau sei wieder in ihrem ursprünglichen Beruf vollschichtig beschäftigt. Es sei nicht feststellbar, ob die Einkommensdifferenz tatsächlich auf ehebedingten Nachteilen beruhe.
Norbert Maes

30.5.2007
Urteil des OLG Koblenz zum Verbot der Doppelverwertung von Schulden beim Unterhalt und beim Zugewinn, 9 UF 45/07, NJW 2007, 2646

Auch Schulden, die schon zu einer Reduzierung des Unterhaltsanspruchs des Ehegatten geführt haben, sind noch einmal im Zugewinnausgleich beim Endvermögen als Verbindlichkeit abzuziehen. Ein Verbot der Doppelverwertung ist nicht anzuerkennen. Das OLG Koblenz vertritt die Auffassung, in diesem speziellen Fall sein das sonst vom BGH ausgesprochene Verbot der Doppelverwertung nicht anwendbar. Das ungerechte Ergebnis für den Unterhaltsberechtigten und Ausgleichsberechtigten im Zugewinn beruhe auf den gesetzlichen Vorgaben beim Zugewinnausgleich und sei daher vom Ausgleichsberechtigten hinzunehmen.
Norbert Maes

dazu: Verbot der Doppelverwertung

 

28.3.2007
Urteil des BGH zur Höhe des Wohnvorteils und von Hauskreditzahlungen während der Trennungszeit, Az. XII ZR 21/05, FamRZ 2007, 879

Der Wohnvorteil während der Trennung richtet sich nach der üblichen Miete einer angemessenen (kleineren) Wohnung und nicht nach der Verkehrsmiete des Familieneigenheims. Die Kosten für den Hauskredit (Zinsen und Tilgung) sind in voller Höhe abzuziehen und nicht durch die übliche Miete einer kleineren Wohnung begrenzt.
Norbert Maes

15.03.2007
Urteil des OLG Dresden zur Erwerbsobliegenheit und zur Haushaltsersparnis bei Zusammenleben mit einem neuen Partner, Az. 21 UF 518/06, FamRZ 2007, 1477

Ist der Unterhaltspflichtige trotz vollschichtiger Tätigkeit nicht in der Lage, Kindesunterhalt zu zahlen, muss er darlegen, weshalb er keine Nebentätigkeit ausübt, um den Kindesunterhalt sicherzustellen.

Sein Selbstbehalt ist geringer anzusetzen, wenn er mit einem Partner zusammenlebt und dadurch eine Haushaltsersparnis erzielt.
Norbert Maes

dazu: Nebenjob bei vollschichtiger Tätigkeit
13.2.2007
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum heimlichen Vaterschaftstest.
Az. 1 BvR 421/05, NJW 2007, 753

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Entscheidung des BGH vom 12.1.2005 , wonach die Einholung heimlicher Vaterschaftstests unzulässig ist. Darüber hinaus forderte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auf, gesetzliche Voraussetzungen für die Einholung eines Vaterschaftstest zur schaffen.
Norbert Maes

dazu: Urteil im Volltext

19.12.2006
Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zur Befristung des Ehegattenunterhaltes bei langer Ehe, Az. XII UF 164/06, ZFE 2007, 234 (bestätigt durch Urteil des BGH vom 14.11.2007)

Der Ehegattenunterhalt wurde bei einer 18 Jahre langen Ehe, aus der Kinder hervorgegangen waren, auf 4 Jahre befristet. Die Ehefrau habe nicht vorgetragen, während der Ehe in ihrer beruflichen Entwicklung gehindert worden zu sein. Im Hinblick auf die ca. 5 Jahre zurückliegende Trennung habe sie genug Zeit gehabt, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Sie habe ihre Halbtagsarbeit auf eine Ganztagsarbeit ausgeweitet. Eine unbegrenzte Lebensstandardgarantie für die zum Zeitpunkt der Scheidung erst 40 Jahre alte Ehefrau sei unbillig.
Norbert Maes

2.11.2006
Urteil des OLG Koblenz zur zeitlichen Begrenzung des Aufstockungsunterhaltes auch nach 25jähriger Ehe, Az. 7 UF 774/05, FamRZ 2007, 833

5.10.2006
Urteil des BGH zum Kindesunterhalt, Az XII ZR 197/02, NJW 2007, 139

Betreut ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der in der alten Ehe erwerbstätig war, in der zweiten Ehe die Kinder und übernimmt die Haushaltstätigkeit, ist er gleichwohl verpflichtet, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe zahlen zu können.

Bei einem gutverdienenden, neuen Ehepartner ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen i.d.R. gedeckt. Ihm sind daher mögliche Einkünfte aus Nebentätigkeit sowie sein Taschengeldanspruch ohne jede Beschränkung fiktiv als Einkommen anzurechnen, das er für Unterhaltszahlungen an seine Kinder aus erster Ehe zu verwenden hat.
Norbert Maes

30.8.2006
Urteil des BGH zum Elternunterhalt, Az. XII ZR 98/04 in FamRZ 2006, 1511

Ein unterhaltspflichtiges (erwachsene) Kind muss sein (Bar) Vermögen dann nicht für Unterhaltsleistungen an seine Eltern einsetzen, wenn es ausschließlich seiner Altersversorgung dient. Im entschiedenen Fall verlangte das Sozialamt den Einsatz eines Barvermögens von ca. 100.000 € für Unterhaltszahlungen, das für den Kauf einer Eigentumswohnung als Alterssicherung vorgesehen war.
Norbert Maes

dazu: Pressemitteilung des BGH
Urteil vom 30.8.2006

21.08.2006
Beschluss des OLG Bremen zur rückwirkenden Geltendmachung von Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen unter früheren Ehegatten, Az. W 24/06, FamRZ 2007, 47

Obwohl sich ein Ehemann 5 Jahre Zeit ließ, gegen die Ehefrau Gesamtschuldnerausgleichsansprüche wegen alleiniger Abzahlung eines gemeinsamen Kredits geltend zu machen, sprach ihm das Gericht das Recht zu, rückwirkend für 2 ½ Jahre die hälftige Beteiligung der Ehefrau an den verauslagten Raten zu verlangen. Hiergegen hätte sich die Ehefrau nur mit dem Einwand der Verwirkung wehren können, der im Verfahren allerdings nicht erhoben worden sei.
Norbert Maes

dazu: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Vereinbarungen über Gesamtschuldnerausgleich

15.08.2006
Urteil des Kammergerichts zum Ehegattenunterhalt (Leistungsfähigkeit), Az. 13 UF 164/05, bisher unveröffentlicht

Einem unterhaltspflichtigen Arbeitslosen sind neben seinem Arbeitslosengeld fiktive Nebeneinkünfte von 20 % als Einkommen hinzuzurechnen, da dieser Betrag gem. § 141 Abs. 1 SGB III anrechnungsfrei bleibt und damit das Arbeitslosengeld nicht schmälert.
Norbert Maes

5.7.2006
Urteil des BGH zum Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter (Dreijahresfrist), Az. XII ZR 11/04 in NJW 2006, 2687

Der BGH macht deutlich, dass die Dreijahresfrist in § 1615 l BGB verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, nachdem diverse Oberlandesgerichte, unter anderem das OLG Hamm, Az. 5 UF 262/04 in FamRZ 2004, 1893 und das Kammergericht (Berlin), Az. 16 UF 6/04 in FamRZ 2004, 1895, die Vorschrift für verfassungswidrig gehalten und ihre Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hatten.

Allerdings führt der BGH weiter aus, Unterhalt könne auch länger als drei Jahre gewährt werden, soweit besondere kindbezogene und elternbezogene Gründe vorlägen und es grob unbillig wäre, deswegen weiteren Unterhalt zu versagen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Gerichte die Merkmale "grobe Unbilligkeit" auslegen, zumal im Unterhaltsreformgesetz das Wörtchen "grob" gestrichen wurde, wodurch eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs über die 3-Jahresfrist hinaus relativ problemlos begründet werden kann.
Norbert Maes

17.05.2006
Urteil des BGH zur Nichtigkeit eines Ehevertrages, Az XII ZB 250/03 in NJW 2006, 2331

Gegenstand des Urteils war ein Ehevertrag zwischen einem 34 jährigen deutschen Arzt im öffentlichen Dienst und einer 23 jährigen Brasilianerin ohne Ausbildung und deutsche Sprachkenntnisse, die während der Ehe als Hausfrau die beiden Kinder betreut hatte. Im Ehevertrag waren Gütertrennung, wechselseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt sowie der Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart worden.

Der BGH hielt diesen Vertrag wegen wirtschaftlicher Abhängigkeit der Ehefrau insgesamt für sittenwidrig, trotz der Klausel, dass die übrigen Teile des Vertrages wirksam bleiben sollen, wenn ein Teil unwirksam sein sollte. Das OLG Düsseldorf als Vorinstanz hatte nur den unbedingten Ausschluss des Ehegattenunterhalts für nichtig gehalten, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs dagegen für wirksam.

Mit dieser Einzelfallentscheidung setzt der BGH der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen eine deutliche Grenze (vgl. auch die Grundsatzentscheidung zum Ehevertrag vom 11.2.2004).
Norbert Maes

12.04.2006
Urteil des BGH zur Befristung des Aufstockungsunterhaltes
Az. XII ZR 240/03, FamRZ 2006, 1006

Der BGH bestätigte eine Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2003, das den Unterhalt der 1994 rechtskräftig geschiedenen Ehefrau bis zum Ende des Jahres 2004 befristet hatte. Die Ehe war kinderlos geblieben. Die Ehefrau habe während der Ehe vollschichtig gearbeitet und nach einer Pause von 7 Jahren wieder ihre Erwerbstätigkeit aufgenommen. Ehebedingte Nachteile seien ihr nicht entstanden.
Norbert Maes

16.12.2005
Urteil des OLG Frankfurt zur Verwirkung von Ehegattenunterhalt, Az. 1 UF 54/05 in FF 2006, 157

Verschweigt der unterhaltsberechtigte Ehegatte Einkünfte im laufenden Prozess, hat er seinen Unterhalt gem. § 1579 Nr. 2 BGB auch dann verwirkt, wenn er wegen Kindesbetreuung nicht verpflichtet war, die verschwiegenen Einkünfte zu erzielen.
Norbert Maes

7.6.2005
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern, Az. 1 BvR 1508/96 in FamRZ 2005, 1150

Das Bundesverfassungsgericht folgt dem BGH (Urteil vom 14.01.2004) und stärkt die Position des unterhaltspflichtigen Kindes gegenüber seinen Eltern, deren Unterhaltsansprüche in der Regel von den Sozialämtern geltend gemacht werden. Die Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstammes wird durch die Entscheidung weiter eingeschränkt. Im vorliegenden Fall hatte das Sozialamt versucht, die Leistungsfähigkeit dadurch herbeizuführen, dass dem Unterhaltspflichtigen ein Darlehen zur Verfügung gestellt wurde gegen Eintragung einer Grundschuld auf seinem Grundstück. Hier sah das Bundesverfassungsgericht eine Umgehung des Grundsatzes, dass die Verwertung von Grundvermögen sofort möglich und zumutbar sein muss. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung werdenUnterhaltsansprüche von Eltern gegenüber ihren Kindern wegen abnehmender finanzieller Spielräume in Zukunft nur noch einen geringen Stellenwert haben.
Norbert Maes

dazu: Elternunterhalt
7.6.2005
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur heimlichen Vaterschaftsfeststellung
Az. 1 BvR 421/05

Heimliche Vaterschaftstest sind unzulässig, allerdings muss der Gesetzgeber eine geeignetes verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bereitstellen.
Norbert Maes

13.4.2005
Urteil des BGH zur Anrechnung von Einkünften beim Ehegattenunterhalt, die neben der Kinderbetreuung erzielt werden, Az. XII ZR 273/02 in FamRZ 2005, 1154

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts bestimmt sich der anrechnungsfreie Einkommensteil desjenigen, der die gemeinsamen Kinder betreut, nach der Situation des Einzelfalles. Damit erteilt der BGH den Bestrebungen zahlreicher Oberlandesgerichte eine Absage, die pauschal für jedes betreute Kind einen sogenannten "Kinderbetreuungsbonus" von bis zu 150 € vom Einkommen des unterhaltsberechtigten Elternteils abgezogen hatten.

Nach dieser Entscheidung wird es bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ehegattenunterhalt mehr denn je darauf ankommen, umfassend zu den konkreten Lebens- und Arbeitsbedingungen des Elternteils vorzutragen, der neben der Kinderbetreuung arbeiten geht.
Norbert Maes

dazu: Bonuslösung für Kinderbetreuung

22.03.2005
Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zum Umgangsrecht und zur Prozesskostenhilfe, Az. 9 WF 67/05 in FamRZ 2005, 1914

Prozesskostenhilfe für eine gerichtliche Umgangshilfe ist der bedürftigen Partei erst dann zu gewähren, wenn sie vorher mit Hilfe des Jugendamtes eine einvernehmliche Umgangsregelung versucht hat. Im Gegenzug ist Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung abzulehnen, wenn sich die bedürftige Partei geweigert hat, an angebotenen Gesprächen mit dem Jugendamt zu Erzielung einer Einigung teilzunehmen.
Norbert Maes

23.02.2005
Urteil des BGH zu den Pflichten eines Unterhaltsschuldners bei Leistungsunfähigkeit, Az. XII ZR 114/03, in NJW 2005, 1279

Kann der Unterhaltsschuldner die Zahlung laufenden Kindesunterhaltes nicht sicherstellen, weil der hoch verschuldet ist, muss er regelmäßig die Verbraucherinsolvenz einleiten, um sich auf diese Weise von seinen laufenden Kreditverpflichtungen zu befreien, damit er sein dann verbleibendes Nettoeinkommen für die Zahlung von laufendem Kindesunterhalt verwenden kann (vgl. auch OLG Koblenz in FamRZ 2004, 823 zum Trennungsunterhalt)
Norbert Maes

16.2.2005
Beschluss des OLG Dresden zur Pflicht eine Nebentätigkeit aufzunehmen, wenn Kindesunterhalt gezahlt werden muss, Az. 21 UF 22/05 in NJW-RR 2005, 951

Das OLG Dresden verlangt von den Eltern, den Unterhalt ihres Kindes notfalls durch Aufnahme einer Nebentätigkeit sicher zu stellen, selbst, wenn im Arbeitsvertrag ein Nebentätigkeitsverbot geregelt ist. Die Auffassung der verschiedenen Oberlandesgerichte zu diesem Thema ist kontrovers.
Norbert Maes

9.2.2005
Urteil des BGH zum Auskunftsrecht im Zugewinnprozess, Az. XII ZR 93/02 in FamRZ 2005, 689

Der berechtigte Ehegatte darf vom Anderen Auskunft verlangen über die Verwendung "verschwundenen" Vermögens, gegebenenfalls über einen längeren Zeitraum vor dem Stichtag, wenn er konkrete Verdachtsmomente für eine illoyale Vermögensminderung vorträgt. An seinen Vortrag dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.
Norbert Maes

dazu: Das "verschwundene" Vermögen im Zugewinnprozess

12.1.2005
Urteile des BGH zur Anfechtung der Vaterschaft aufgrund eines heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstestes, Az. XII ZR 60/03 in FamRZ 2005, 342 und 227/03 in NJW 2005, 497

Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs darf ohne Zustimmung des Kindes bzw. seiner allein sorgeberechtigten Mutter eine vom Vater eingeholte sog. DNA-Vaterschaftsanalyse im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage nicht verwertet werden.

Der BGH ist der Auffassung, die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und sei damit rechtswidrig. Dieses Grundrecht des Kindes sei höher zu bewerten, als das Interesse des als Vater geltenden Mannes, der Gewissheit über seine biologische Vaterschaft haben wolle. Auch wenn sich aus der heimlichen DNA-Analyse die Abstammung des Kindes von einem anderen Mann ergebe, fehle es an dem sog. Anfangsverdacht für ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
Gisela Lindemann-Hinz

11.1.2005
Urteil des BVerfG zum Kindergeld für volljährige Kinder
, Az.: 2 BvR 167/02

Vom Einkommen des Kindes sind dessen Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen, bevor der Grenzbetrag gem. § 32 Abs. 2 Satz 4 EStG bestimmt wird, bis zu dem Kindergeld gezahlt wird.
Norbert Maes

dazu: Beschluss vom 11.1.2005, Az.: 2 BvR 167/02
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.5.2005

1.12.2004
Urteil des BGH zum Kindesunterhalt (Selbstbehalt), Az. XII 3/03 in NJW 2005, 500

Der BGH stellt erstmals klar, dass der Selbstbehalt des Mannes beim Betreuungsunterhalt der nichtverheirateten Frau gem. § 1615 l Abs. 2 BGB nicht höher sein dürfe, als bei einem verheirateten Mann. Bisher betrug der Selbstbehalt eines unverheirateten Vaters nach den Richtlinien der Oberlandesgerichte 1.000,00 €, beim verheirateten bzw. geschiedenen Vater dagegen nur 840,00 €. Diese unterschiedliche Behandlung hielt der BGH für unangemessen und forderte das Oberlandesgericht auf, auf den Einzelfall bezogen einen Betrag zwischen dem notwendigen Selbstbehalt von 840,00 € und dem angemessenen Selbstbehalt von 1.000,00 € festzulegen.
Norbert Maes

dazu: Unterhaltsrecht soll reformiert werden
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz

17.11.2004
Urteil des BGH zum Unterhalt einer nicht verheirateten Mutter gem. § 1615 l BGB, Az. XII ZR 183/02 in NJW 2005, 503

Erstmals musste der BGH über den Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Mutter gegen den Vater ihres Kindes entscheiden, die später einen anderen Mann heiratet. Eine spezielle Regelung sieht das Gesetz nicht vor, allerdings wandte der BGH entsprechend die Regelung des § 1586 BGB an, der den Unterhalt für verheiratet gewesene Mütter ausschließt, wenn sie erneut heiraten. Diese Entscheidung wird die Bemühungen derjenigen unterstützen, die den Anspruch der nicht verheirateten Mutter dem Ehegattenanspruch einer geschiedenen Mutter angleichen wollen.
Norbert Maes

dazu: Unterhaltsrecht soll reformiert werden
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz

6.10.2004
Urteil, Az. XII ZR 319/01 des BGH zum Trennungsunterhalt (Erwerbsobliegenheit) in NJW 2005, 61

Der BGH verlangt von einem Unterhaltsbedürftigen, dass er auch unterhalb seiner beruflichen Qualifikation Arbeit sucht, wenn er längere Zeit nicht in seinem erlernten Beruf tätig war und in dieser Zeit gar keiner oder anderen Beschäftigungen nachgegangen ist.
Norbert Maes

15.7.2004
Urteil des OLG Karlsruhe zur Wirksamkeit eines Ehevertrages, Az: 16 UF 238/03 (noch nicht rechtskräftig) in NJW 2004, 3431

Das OLG Karlsruhe korrigiert unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 11.2.2004 einen Ehevertrag, der zum Vertragsschluss zwar ausgewogen war, sich danach aber wegen verminderter Einkommenschancen der Ehefrau als nicht mehr sachgerecht erwies.
Norbert Maes

7.7.2004
Beschluss des BGH zum Versorgungsausgleich, Az: XII ZB 277/03 in NJW 2004, 2676

Der BGH bestätigt die Praxis der meisten Oberlandesgerichte, wonach VBL-Anwartschaften (Zusatzversorgung des Bundes und der Länder) im Anwartschaftsstadium statisch, im Leistungsstadium jedoch volldynamisch bewertet werden. Das bedeutet, dass immer dann eine Abänderung des mit der Scheidung ausgesprochenen Versorgungsausgleiches erforderlich wird, wenn einer der Eheleute Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente erhält. Dann nämlich steigt die vorher nicht so sehr wertvolle Zusatzrente deutlich im Wert, so dass der andere Ehepartner zu seinen Gunsten eine Abänderung beantragen sollte.
Norbert Maes

dazu: Zusatzrenten: Es bewegt sich etwas - Von der Statik zur Dynamik

 

2.6.2004
Urteil des BGH zum Unterhalt (Einkommensermittlung), Az. XII ZR 217/01in FamRZ 2004, 1177

Der BGH korrigierte die bisherige Rechtsprechung der Familiengerichte und Oberlandesgerichte, wonach die Ansparabschreibungen, die den steuerlichen Gewinn des Selbständigen reduzieren, unterhaltsrechtlich unbeachtlich sind, also wieder hinzugerechnet werden. In diesen Fällen fordert der BGH, dass wenigstens der fiktive Steuersatz abgezogen werden muss, der anfiele, wenn Ansparabschreibungen später aufgelöst würden. Unbeantwortet ließ der BGH die Frage, unter welchen Umständen eine Ansparabschreibung unterhaltsrechtlich in voller Höhe vom Gewinn abgezogen werden darf.
Norbert Maes

dazu: Ansparabschreibung und unterhaltsrelevantes Einkommen

26.5.2004
Beschluss des OLG Saarbrücken zur Wirksamkeit von Eheverträgen, Az. 9 WF 35/04 in OLGR Saarbrücken 2004, 450

Das OLG Saarbrücken hielt einen Ehevertrag für unwirksam, in dem der Betreuungsunterhalt der Ehefrau ausgeschlossen wurde. Das Gericht nimmt ausdrücklich Bezug auf das in unserer Sammlung angesprochene, aktuelle BGH Urteil vom 11.2.2004.

Mit weiteren Entscheidungen ist zu rechnen. Die Rechtsentwicklung zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings zeichnet sich ab, dass Eheverträge häufiger auf den Prüfstand der Gerichte kommen werden, als bisher.
Norbert Maes

dazu: Wirksamkeit von Eheverträgen

24.03.2004
Beschluss des BGH zum Versorgungsausgleich, Az. XII ZB 27/99, in FamRZ 2004, 862

Im vorliegenden Fall hatte der BGH einen Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen grober Unbilligkeit angenommen, da der Ehegatte während der Ehezeit weder erwerbstätig war, noch die Hausarbeit und die Kinderbetreuung übernahm. Statt dessen absolvierte er eine Berufsausbildung, die geeignet war, ihm eine eigene Alterssicherung zu bieten.
Norbert Maes

11.2.2004
Urteil des BGH zur Wirksamkeit von Eheverträgen, Az. XII ZR 265/02, in NJW 2004, 930

In diesem Urteil schränkt der BGH deutlich die Möglichkeiten zur Aufhebung von Eheverträgen ein und knüpft damit an seine bisherige Rechtsprechung an, wonach die Anulierung notarieller Eheverträge nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sein soll.

Damit tritt der BGH neueren Entscheidungen der Oberlandesgerichte entgegen, die immer häufiger Eheverträge wegen Unwirksamkeit aufhoben und sich dabei auf das richtungsweisende Urteil des BVerfG vom 06.02.2001 in NJW 2001, 957 stützten. Dort hatte das BVerfG entgegen der bisherigen Praxis einen für wirksam befundenen Ehevertrag wegen krasser Benachteiligung eines Vertragspartners aufgehoben. Auf die Entscheidung des BVerfG in dieser Entscheidungssammlung wird hingewiesen.
Norbert Maes

dazu: Wirksamkeit von Eheverträgen

14.1.2004
Urteil des BGH zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern, Az. XII ZR 69/01, in NJW 2004, 769

In dieser Entscheidung, die stellvertretend für weitere aktuelle Entscheidungen des BGH steht, wird erstmalig auch das Einkommen des neuen Ehegatten bei der Einkommensbestimmung des Unterhaltspflichtigen herangezogen, und zwar im Hinblick auf dessen Anspruch auf Familienunterhalt.

Die Auswirkung dieser Entscheidung betrifft vor allem die Fälle, in denen die Kinder wegen der Altersheimkosten ihrer Eltern vom Sozialamt in Anspruch genommen werden.
Norbert Maes

dazu: Elternunterhalt

12.01.2004
Urteil des OLG Koblenz zu den Pflichten des Unterhaltsschuldners bei Leis-tungsunfähigkeit, Az. 13 UF 666/03, in FamRZ 2004, 823

Wenn ein Unterhaltsschuldner aufgrund nachhaltiger Überschuldung nicht mehr zur Zahlung von Ehegattenunterhalt in der Lage ist und die eingegangenen Verbindlichkeiten im Verhältnis zu seinem Einkommen unangemessen hoch sind und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, muss er ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten, um die Zahlung laufenden Ehegattenunterhaltes sicher zu stellen (vgl. auch BGH in NJW 2005, 1279 zum Kindesunterhalt).
Norbert Maes

6.10.2003
Beschluss des OLG Nürnberg zum Wert einer Siemens-Betriebsrente, Az. 7 OF 18050/03, in NJW-RR 2004, 1083

Das OLG Nürnberg bewertet die Betriebsrente der Firma Siemens entgegen deren Auskunft, die Rente sei statisch, wie eine volldynamischen Versorgung (gesetzliche Rentenversicherung oder Beamtenversorgung), und zwar sowohl im Anwartschafts-, als auch im Leistungsstadium. Damit erhält der berechtigte Ehepartner im Scheidungsurteil eine deutlich höhere Rentenanwartschaft zugesprochen.
Norbert Maes

dazu: Zusatzrenten: Es bewegt sich etwas - Von der Statik zur Dynamik

5.3.2003
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflicht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, wenn Kindesunterhalt gezahlt werden muss, Az.: 1 BvR 752/02 in FamRZ 2003, 661

Ein gesundheitlich beeinträchtigter Elektriker, der im Schichtdienst unter Tage arbeitet, ist neben seiner vollschichtigen Tätigkeit nicht zur Aufnahme einer Nebentätigkeit verpflichtet. Die Frage, ob Kindesunterhalt zur Not durch Aufnahme einer Nebentätigkeit sicher zu stellen ist, wird von den Oberlandesgerichten sehr unterschiedlich beantwortet.
Norbert Maes

29.1.2003
Urteil des BVerfG zum Sorgerecht, Az. 1 BvR 933/01, in NJW 2003, 955

Nicht verheiratete Väter sind im Hinblick auf das Sorgerecht nach wie vor darauf angewiesen, dass die Mutter zusammen mit ihnen eine sogenannte Sorgeerklärung abgibt, wodurch ein gemeinsames Sorgerecht begründet wird.

Unterbleibt diese Sorgeerklärung, kann sie später nicht vom Vater erzwungen werden. Das BVerfG bestätigte die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetzesregelung. Hoffnung besteht allerdings deshalb, weil der Gesetzgeber aufgefordert wurde, die aktuelle Entwicklung auf diesem Gebiet zu beobachten und ggf. eine Korrektur des Gesetzes herbeizuführen. Darüber hinaus sind mehrere Klagen betroffener Väter beim Europäischen Gerichtshof anhängig.
Norbert Maes

dazu: Sorgeerklärung der nichtverheirateten Mutter kann vom Vater nicht eingeklagt werden

8.1.2003
Urteil des Kammergerichts zur Pflicht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, wenn Kindesunterhalt gezahlt werden muss, Az. 3 UF 213/02 in FamRZ 2003, 1208

Die Ausweitung einer vollschichtigen Tätigkeit wird durch das Arbeitszeitgesetz beschränkt, wonach die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Diese Auffassung wird auch vom 19. Zivilsenat vertreten, wodurch Nebentätigkeiten allenfalls noch am Wochenende ausgeübt werden können. Das unterhaltsberechtigte Kind muss im Einzelnen darlegen, welche Nebentätigkeit in welchem zeitlichen Umfang für den Unterhaltspflichtigen in Frage kommt. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur Nebentätigkeit ist kontrovers (andere Auffassung z.B. OLG Dresden).
Norbert Maes

7.10.2002
Beschluss des BVerfG zum Ehegattenunterhalt, Az. 1 BvR 246/93, in NJW 2003, 3466

In diesem Beschluss stellt das BVerfG entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Familiengerichte klar, dass dem geschiedenen Ehepartner der Splittingvorteil des Unterhaltspflichtigen aus dessen neuer Ehe nicht zugute kommen soll.
Norbert Maes

dazu: Steuerlicher Splittingvorteil soll nur den jeweiligen Ehegatten zu Gute kommen

30.9.2002
Urteil des OLG Frankfurt zum Schadenersatz bei Verletzung des Umgangsrechts, AZ. 6 UF 175/99 in FF 203, 222

Verletzt der sorgeberechtigte Elternteil das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht des anderen Elternteils, hat er dem anderen die Kosten als Schadenersatz zu tragen, die ihm durch die Vereitelung seines Umgangsrechts entstanden sind. Konkret waren dem Vater die Fahrtkosten mit dem eigenen PKW nach einer Kilometerpauschale zu erstatten, die für die Abholung des Kindes entstanden waren, nachdem sich die Mutter geweigert hatte, das Kind mit dem Flugzeug zum Vater zu schicken (vgl. auch BGH, Urteil vom 19.6.2002).
Norbert Maes

22.08.2002
Urteil des OLG Hamm zum Ehegattenunterhalt, Az. 8 UF 10/02, in NJW 2003, 223

Das Gericht setzt sich mit den sogenannten Bonuslösungen für solche Unterhaltsberechtigten ein, die neben einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung minderjährige Kinder betreuen. Bisher wurden ihre Einkünfte nur teilweise oder überhaupt nicht auf ihren Unterhaltsanspruch angerechnet. Das änderte sich mit der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 13.06.2001, mit der die sogenannte Anrechnungsmethode aufgegeben wurde. Die damit verbundenen Erhöhungen des Ehegattenunterhaltes führen auch zu Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkünften, die wegen der Kinderbetreuung eigentlich gar nicht erzielt werden müssten. Die neuere Rechtsprechung will dem erziehenden Elternteil deshalb einen sogenannte Erziehungsbonus zusprechen, dessen Höhe von den Oberlandesgerichten bisher unterschiedlich beurteilt wird. Dieser Bonus ist in der Regel kleiner als die Entlastung nach der früheren Rechtslage. Der BGH hat diesem Lösungsansatz in seiner jüngsten Entscheidung vom 13.04.2005 eine Absage erteilt.
Norbert Maes

dazu: Bonuslösung für Kinderbetreuung

19.6.2002
Urteil des BGH zum Schadenersatz bei Verletzung des Umgangsrechts, Az. XII ZR 173/00 in NJW 2002, 2566

Verletzt der sorgeberechtigte Elternteil das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht des anderen Elternteils, hat er dem anderen die Kosten als Schadenersatz zu tragen, die ihm durch die Vereitelung seines Umgangsrechts entstanden sind. Der BGH bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu diesem Problemkreis (vgl. auch OLG Frankfurt, Az. 6 UF 175/99 in FF 2003, 222).
Norbert Maes

13.06.2001
Urteil des BGH zum Ehegattenunterhalt, Az. XII ZR 343/99 in NJW 2001, 2254

In dieser grundlegenden Entscheidung leitete der BGH einen Paradigmenwechsel ein, wonach das Einkommen, das die  hefrau nach der Trennung erzielt, nicht mehr auf ihren Unterhalt angerechnet werden darf, sondern zur Erhöhung des gemeinsamen Einkommens der Ehegatten beiträgt und damit auch zum Unterhaltsanspruch der Ehefrau. Erst von diesem erhöhten Unterhaltsanspruch ist das von der Ehefrau erzielte Einkommen abzuziehen, so dass sie deutlich mehr Unterhalt beanspruchen kann.

Im Hinblick auf die damit verbundene Mehrbelastung des Unterhaltspflichtigen wird verstärkt eine Begrenzung des Ehegattenunterhaltes gefordert.
Norbert Maes

dazu: Unterhaltsrecht soll reformiert werden
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz

06.02.2001 Urteil des BVerfG zur Wirksamkeit von Eheverträgen, Az. 1 BvR 12/92 in NJW 2001, 957

Erstmalig wendet sich das Bundesverfassungsgericht gegen die bisher herrschende Praxis der Oberlandesgerichte und des BGH, grundsätzlich von der Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages auszugehen. Der Ehevertrag sei dann auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte für eine Übervorteilung des wirtschaftlich schwächeren Partners vorliegen.Norbert Maes

dazu: Wirksamkeit von Eheverträgen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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