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| Entscheidungssammlung |
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Hier nehmen wir Urteile und Beschlüsse
mit Fundstellennachweis auf, die wir für richtungsweisend und
praxisrelevant halten. Die aus unserer Sicht wichtigen Aspekte der
Entscheidungen werden kurz skizziert und teilweise kommentiert.
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28.4.2010
Beschluss des BGH zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn ein
Elternteil mit dem Kind auswandern will (Az. XII ZB 81/09)
Der BGH stellt hohe Anforderungen an die tatrichterliche
Ermittlung des Kindeswohls, wenn durch Auswanderung der Umgang
des anderen Elternteils mit Kind nachhaltig gefährdet
ist.
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28.4.2010
Urteil des BGH zur Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts
(Az. XII ZR 141/08)
Der BGH hat das Urteil des OLG
München aufgehoben, das den Krankheitsunterhalt einer
psychisch kranken Ehefrau befristen wollte. Die psychische
Erkrankung der Ehefrau beruhe zwar nicht auf einem ehebedingten
Nachteil, die Ehedauer von 9 ½ Jahren und die Tatsache,
dass ein gemeinsames Kind während der Ehe aufgezogen
wurde, löse aber eine nacheheliche Solidarität aus,
die es verbietet, den Unterhalt zu befristen (vgl. auch Entscheidung
vom 17.2.2010).
Norbert
Maes |
24.4.2010
Urteil des BGH zur Verteilung der Beweislast bzgl. ehebedingter
Nachteile bei Befristung des Nacheheunterhalts (Az. XII ZR 175/08)
Der BGH stellte unter Bezugnahme auf seine früheren
Entscheidungen klar, dass der Unterhaltsberechtigte auf die
Behauptung des Unterhaltsverpflichteten, es seien keine ehebedingten
Nachteile entstanden, substantiiert bestreiten und seinerseits
darlegen muss, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden
sein sollen. Erst, wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten
diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen
ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt
werden.
Norbert
Maes |
17.3.2010
Urteil des BGH zum Betreuungsunterhalt bei Betreuung eines volljährigen
behinderten Kindes (Az. XII ZR 204/08, FamRZ 2010, Seite 802)
Der BGH führt seine bisherige Rechtsprechung
fort, weist aber darauf hin, dass auch in diesem Fall zu prüfen
ist, ob die Zahlung von Betreuungsunterhalt der Billigkeit
entspricht. Dies sei nur dann der Fall, wenn die persönliche
Betreuung aus kindbezogenen oder elternbezogenen Gründen
erforderlich sei. Hiervon könne man ausgehen, wenn die
Eltern übereinstimmend eine persönliche Betreuung
des gemeinsamen Kindes für erforderlich hielten.
Norbert
Maes |
2.3.2010
Urteil des BGH: Geänderte Rechtsprechung zur Rückforderung
von Schenkungen der Schwiegereltern (Az. XII ZR 189/06)
Schwiegereltern können nunmehr ihre Zuwendungen an das
Schwiegerkind als Schenkungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
zurückverlangen, wenn die Ehe scheitert. Mehr
Norbert
Maes |
17.2.2010
BGH-Urteil zur Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts
(Az. XII ZR 140/08) Der BGH leitet aus dem Wörtchen
„insbesondere“ des § 1778 b BGB ab, dass
eine Befristung auch dann unbillig sei, wenn sich aus der
nachehelichen Solidarität etwas Anderes ergäbe.
Im vorliegenden Fall ging es um den Unterhalt einer während
der Ehe an Krebs erkrankten Lehrerin, die während der
Ehe ein schwer behindertes Kind betreut hatte (vgl. auch BGH-Entscheidung
vom 28.4.2010).
Norbert
Maes |
3.2.2010
Urteil des BGH zum Gesamtschuldnerausgleich nach Beendigung
einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Az. XII ZR 53/08, FamRZ
2010, Seite 542) Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
kann die Geltendmachung des Gesamtschuldnerausgleichs scheitern,
wenn sie der gewählten Aufgabenteilung und Kostenverteilung
für die gemeinsame Lebensführung widerspricht. Mit
dieser Entscheidung findet eine weitere Annäherung an
die Regelungen für Eheleute statt. Dort ist während
der Ehe bis zur Trennung grundsätzlich ein Gesamtschuldnerausgleich
ausgeschlossen, wenn die Eheleute nicht eine explizite Regelung
treffen.
Norbert
Maes |
27.1.2010
Urteil des BGH zum Nacheheunterhalt und den hierzu getroffenen
Feststellungen im Vorprozess (Az. XII ZR 100/08)
Der BGH sieht keinen Anlass, Feststellungen
des Vorgerichts zum Vorliegen der Voraussetzungen von Nacheheunterhalt
zu überprüfen, auch wenn sie fehlerhaft sind.
Mehr
Norbert
Maes |
13.1.2010
Urteil des BGH zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts
gemäß § 1615 l BGB über das 3. Lebensjahr
des nichtehelichen Kindes hinaus
Wenn die Mutter keinerlei Gründe
für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts vorträgt,
ist eine Verlängerung über das 3. Lebensjahr des
Kindes hinaus nicht geboten.
Norbert
Maes |
| 9.12.2009
BGH schafft Klarheit über die Anrechnung von unterhaltsrechtlichen
Prozesskostenvorschüssen bei einer Kostenquotelung
Az. XII ZB 79/06
Mit seiner Entscheidung vom Dezember
2009 schafft der BGH nunmehr Klarheit in der Frage ob und
ggf. in welchem Umfang ein unstreitig geleisteter Prozesskostenvorschuss
im Kostenfestsetzungsverfahren bei einer Kostenquotelung angerechnet
werden muss.
Danach hat eine Anrechnung des geleisteten
Prozesskostenvorschusses nur dann zu erfolgen, wenn der Vorschuss
und ein bestehender Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers
zusammen die dieser Partei entstandenen Kosten übersteigen.
Nur durch
eine solchermaßen begrenzte Anrechnung werde der Zweck
der Vorschussleistung, die Kosten des Berechtigten voll abzudecken,
gewahrt. Andererseits werde vermieden, dass der Berechtigte
aus der Prozessführung einen kostenmäßigen
Gewinn erzielt. Außerdem bliebe so gewährleistet,
dass der Vorschussberechtigte nicht deshalb schlechter stehe,
weil er den Prozess gegen den Vorschusspflichtigen und nicht
gegen einen Dritten geführt hat.
Bettina Neugebauer |
15.7.2009
Urteil des OLG Karlsruhe zur Befristung des Aufstockungsunterhalts
bei 25 jähriger Ehe (Az. 18 UF 10/09) Auch
bei langer Ehezeit kann der Nacheheunterhalt befristet werden,
wobei das Gericht hier eine zeitliche Begrenzung auf insgesamt
8 Jahre für angemessen hielt. Mehr
Norbert
Maes |
17.6.2009
Nachehelicher Betreuungsunterhalt nach Vollendung des 3. Lebensjahres
des betreuten Kindes (Az. VII ZR 102/08) Im
Anschluss an die bereits ergangenen Urteile vom 6.5.2009 Link!
und vom 18.3.2009 Link! (Achtung, nicht die VA Entscheidung)
ist die betreuende Mutter verpflichtet, mit steigendem Alter
des Kindes ihre Erwerbstätigkeit schrittweise auf eine
Vollzeitstelle auszudehnen, wobei die Mutter bereits einer
2/3-Stelle nachging, als ihre Tochter 5 Jahre alt war.
Norbert
Maes |
6.5.2009
Urteil des BGH zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts
(Az. VII ZR 114/08, FamRZ 2009, Seite 1124) Auch,
wenn die Betreuung der Kinder ganztags sichergestellt ist,
kann die Betreuung und Erziehung der Kinder zu einer überobligationsmäßigen
Belastung führen mit der Folge, dass trotz Vollerwerbstätigkeit
der Mutter nur ein Teil ihres Einkommens für den Betreuungsunterhalt
anrechnungsfähig ist. Mehr
Norbert Maes |
18.3.2009
Urteil des BGH zur Nichtigkeit eines Ehevertrages wegen Ausschluss
des Versorgungsausgleichs ohne Kompensation (Az. VII ZB 94/06,
FamRZ 2009, Seite 1041) Der
BGH stellte die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages fest,
in dem für eine schwangere Frau der Versorgungsausgleich
ohne jegliche Kompensation ausgeschlossen wurde.
Norbert
Maes |
18.3.2009
Urteil des BGH zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts
über das 3. Lebensjahr des betreuten Kindes hinaus
Mit der Neugestaltung des Betreuungsunterhalts
im Unterhaltsreformgesetz hat der Gesetzgeber für Kinder
ab Vollendung des 3. Lebensjahres den Vorrang der persönlichen
Betreuung aufgegeben. Daher ist als Erstes zu prüfen,
ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung gesichert ist
oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden
könnte.
Allerdings kann auch bei einer
ganztägigen Betreuung des Kindes eine überobligationsmäßige
Belastung des betreuenden Elternteils vorliegen. Diese Belastung
reduziert sich allerdings mit zunehmendem Alter des betreuten
Kindes(vgl. auch Urteile vom 6.5.2009
und 17.6.2009)
Norbert
Maes |
25.9.2008
Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg zur nachträglichen Befristung
eines unbefristeten Unterhalts auf der Vergleichsgrundlage aus
dem Jahr 2005
Az. 142 F 17280/07 Das
Gericht lehnte die nachträgliche Befristung des Aufstockungsunterhalts
wegen angeblich eingetretener Präklusion ab, da zum Zeitpunkt
des Vergleichs auch schon eine Befristung nach altem Recht
möglich gewesen sei (Anmerkung des Verfassers: Diese
Rechtauffassung dürfte im Hinblick auf das Urteil
des BGH vom 30.7.2008 keinen Bestand haben).
Norbert
Maes |
18.9.2008
Urteil des OLG Düsseldorf zum Abzug des Kindesunterhalts
vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen (höherer Tabellenbetrag
statt niedrigeren Zahlbetrags)
Az. II 7 UF 33/08 Im Gegensatz
zu den übrigen Familiensenaten des OLG Düsseldorf
zieht der 7. Senat beim Einkommen des Unterhaltspflichtigen
den Tabellenbetrag ab. Der Senat schließt sich der Minderheit
von fünf anderen Oberlandesgerichten in Deutschland an
(mehr...)
und bezieht damit Position gegen die Vorgaben des Gesetzgebers
in den Motiven zum Unterhaltsreformgesetz und den Vorgaben
des BGH im Urteil vom 5.3.2008,
wonach der niedrigere Zahlbetrag abgezogen werden soll.
Norbert
Maes
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12.9.2008
Beschluss des OLG Bremen zur Begrenzung des nachehelichen Unterhalts
Az. 5 WF 62/08, OLGR Bremen 2008, 942 Die
Befristung des Aufstockungsunterhalts ist nicht sofort möglich.
Dem Unterhaltsberechtigten ist eine Übergangszeit einzuräumen,
in der er sich auf die Kürzung des der Ehe angemessenen
Unterhalts einstellen kann. Im vorliegenden Fall sieht das
Gericht die Befristung auf ein Jahr für ausreichend.
Norbert
Maes |
18.8.2008
Beschluss des Kammergerichts zur Kürzung des Betreuungsunterhalts
Az. 13 WF 111/08 Eine
Vollzeitbeschäftigung ist einer Mutter dann nicht zuzumuten,
wenn sie 2 im Schulalter befindliche Kinder betreut, von denen
sich ein Kind noch in den ersten Grundschuljahren befindet.
Norbert
Maes |
13.8.2008
Urteil des OLG Frankfurt zur Befristung des Aufstockungsunterhalts
Az. 5 UF 185/07, NJW 2008, 3440 Der
Aufstockungsunterhalt kann auf eine Übergangszeit von
3 Jahren befristet werden, wenn die Ehefrau in den knapp 8
Jahren der Ehe keinen beruflichen Nachteil erlitten hat und
die Zeit der Kindererziehung vor der Eheschließung lag.
Norbert
Maes |
30.7.2008
Urteil des BGH zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs bei mehreren
Berechtigten
Az. XII ZR 177/06, FamRZ 2008, 1911 Neben
der Frage, wie sich neue und frühere Ehefrau den Ehegattenunterhalt
(nach der Drittel-Methode) teilen müssen, stellte der
BGH noch einmal klar, dass unbefristete Unterhaltstitel im
Nachhinein befristet werden können, wenn sie aus der
Zeit vor seiner Entscheidung vom 12.4.2006 stammen.
Norbert
Maes |
16.7.2008
Urteil des BGH zur Befristung des Betreuungsunterhalts nach
neuem Recht
Az. XII ZR 109/05 Der
BGH stellte klar, dass auch nach Ablauf von 3 Jahren seit
der Geburt des Kindes und bei vollständiger Unterbringung
in einer Tageseinrichtung Betreuungsunterhalt geschuldet ist.
Allerdings trifft die Kindesmutter schon zu diesem Zeitpunkt
eine Erwerbsobliegenheit, wenigstens halbtags, die mit zunehmendem
Alter des Kindes auf eine Volltagstätigkeit aufzustocken
ist.
Norbert
Maes |
4.7.2008
Beschluss des OLG Dresden zur nachträglichen Befristung
eines unbefristeten Unterhaltstitels
Az. 20 WF 574/08, OLGR Dresden 2008, 687 Eine
nachträgliche Befristung von unbefristet tituliertem
nachehelichem Ehegattenunterhalt ist dann unzulässig,
wenn der ursprüngliche Titel nach der maßgeblichen
Änderung der Rechtsprechung des BGH mit Urteil vom 12.4.2006
errichtet worden ist und die erweiterten Möglichkeiten
einer Unterhaltsbefristung schon damals hätten berücksichtigt
werden können.
Norbert
Maes |
3.7.2008
Urteil des OLG Thüringen zur Auskunft über das Einkommen
des Ehegatten
Az. 1 UF 397/07 Verlangt das
volljährige Kind im Wege der Stufenklage Auskunft und
Zahlung von Unterhalt, so hat der in Anspruch genommene Elternteil
auf Verlangen, allerdings nur in groben Zügen, auch über
die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten Auskunft
zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um dessen Anteil
am Familienunterhalt bestimmen zu können. Ein Beleganspruch
besteht nicht. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
(Anmerkung des Verfassers: Dieses Urteil begegnet Bedenken,
da es gegen den Datenschutz des anderen Elternteils verstößt,
der mit dem volljährigen Kind in keiner Weise verwandt
ist).
Norbert
Maes
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30.6.2008
Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg zur Befristung des Aufstockungsunterhalts
Az. 142 F 2233/08 Bei
fehlenden ehebedingten Nachteilen nahm das Gericht im konkreten
Fall eine Befristung des Aufstockungsunterhalts auf ein Jahr
vor.
Norbert
Maes |
10.6.2008
Urteil des OLG Köln zur Befristung des Nacheheunterhalts
Az. 4 UF 252/07 Nach Auffassung
des OLG Köln sind die Begrenzungs- und Befristungsmöglichkeiten
im Unterhaltsreformgesetz bereits durch die Rechtsprechung
des BGH in den Jahren 2007/2008 vorweg genommen worden und
bringen insofern keine neue Regelung. Im vorliegenden Fall
lehnte das Gericht die Befristung des Nacheheunterhalts bei
25jähriger Ehe, der Erziehung und Betreuung von zwei
Kindern und Haushaltstätigkeit ab, da ehebedingte Nachteile
entstanden seien. Die 49jährige Ehefrau habe 25 Jahre
in ihrem erlernten Beruf als Rechtsanwaltsgehilfin bzw. als
Justizangestellte pausiert und es könne nicht erwartet
werden, dass sie in diesem Beruf nochmals Anschluss finde.
(Anmerkung des Verfassers:
Das Urteil begegnet Bedenken, zumal dort ohne Weiteres von
ehebedingten Nachteilen ausgegangen wurde und sich der berechnete
Unterhalt nicht an der Differenz zwischen konkret erzieltem
Einkommen und erzielbarem Einkommen der Ehefrau ohne ehebedingte
Nachteile orientiert, sondern weiterhin an den ehelichen Lebensverhältnissen.
Das steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Unterhaltsreformgesetzes,
wonach keine Teilhabe am ehelichen Lebensstandard mehr vorgesehen
ist – vergleiche Urteil des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts vom 22.4.2008.)
Norbert
Maes
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4.6.2008
Urteil des OLG München zur Befristung des Betreuungsunterhalts
bei einem 5 Jahre alten Kind
Az. 12 UF 1125/07, FamRZ 2008, 1945 Im
vorliegenden Fall lehnte das Gericht eine Befristung des Betreuungsunterhalts
mit dem Argument ab, es sei noch nicht abzusehen, wann die
Betreuungssituation eine vollschichtige Tätigkeit der
Kindesmutter zulasse.
Norbert
Maes |
2.6.2008
Beschluss des OLG Celle zur Begrenzung des Aufstockungsunterhalts
Az. 17 WF 66/08, FamRZ 2008 Das
Gericht stellt klar, dass auch nach dem Unterhaltsreformgesetz
ein Aufstockungsunterhalt, gemessen an den ehelichen Lebensverhältnissen,
zu zahlen ist, allerdings nicht auf unbegrenzte Zeit, soweit
der Unterhaltsberechtigte wenigstens seinen Selbstbehalt von
1.000,00 € durch eigene Erwerbstätigkeit erwirtschaften
kann.
Norbert
Maes |
22.5.2008
Urteil des OLG Celle zur Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts
Az. 15 UF 277/07, FamRZ 2008, 1449 Der
Krankheitsunterhalt kann nach einer Ehedauer von ca. 4 ¾
Jahren befristet werden, auch wenn die Erkrankung nach rechtskräftiger
Scheidung zu einem Zeitpunkt aufgetreten ist, als der unterhaltsberechtigte
Ehegatte noch ein gemeinschaftliches Kind betreute. Es handelt
sich um eine der ersten Entscheidungen zur Befristung des
Krankheitsunterhalts aufgrund der Neuregelung im Unterhaltsreformgesetz.
Norbert
Maes |
22.4.2008
Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zur Befristung
des Unterhalts bei ehebedingten Nachteilen
Az. 10 UF 226/07, FamRZ 2008, 1952 Das
Gericht geht von ehebedingten Nachteilen wegen einer Berufspause
von 4 Jahren aus, die einer Befristung des Ehegattenunterhalts
entgegenstünde. Die Ehefrau habe vor 20 Jahren bereits
deutlich mehr verdient, als sie heute auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt bei einem Neueinstieg realistisch erzielen könne.
Sie müsse sich allerdings nach einer gewissen Übergangszeit
mit der Differenz zwischen dem erzielbaren Einkommen und dem
Einkommen begründen, dass sie ohne die Berufspause erzielt
hätte. Auf die ehelichen Lebensverhältnisse sei
dann nicht mehr abzustellen. Eine Befristung des Ehegattenunterhalts
zu einem späteren Zeitpunkt sei nicht ausgeschlossen,
aber nach bisherigem Kenntnisstand wenig wahrscheinlich. Das
Revisionsverfahren läuft beim BGH zum Aktenzeichen XII
ZR 78/08
Norbert
Maes |
1.4.2008
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umgangspflicht
Az. 1 BvR 1620/04 Das
Gericht hatte über die Selbstverständlichkeit zu
entscheiden, wonach kein Elternteil gegen seinen Willen gezwungen
werden kann, Umgang mit seinem Kind auszuüben, auch,
wenn das Gesetz neben dem Umgangsrecht auch eine Pflicht zum
Umgang in § 1684 Abs. 1 BGB vorschreibt.
Norbert
Maes |
19.3.2008
Beschluss des OLG Düsseldorf zur Übergangsfrist beim
Betreuungsunterhalt nach
Wegfall des bisherigen Altersphasenmodels
Az. 4 WF 41/08, NJW 2008, 3005 Das
Gericht ist der Auffassung, eine Kindesmutter könne zumindest
bis Ende 2008 davon ausgehen, dass sie bis zum 8. Lebensjahr
ihres Kindes keine Erwerbsobliegenheit trifft. Ihr sei nach
dem Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts eine Übergangsfrist,
im vorliegenden Fall von 6 Monaten, zuzubilligen. In dieser
Frist könne sie sich auf die verschärften Anforderungen
an die Erwerbsobliegenheit einstellen und sich um einen Arbeitsplatz
bemühen. (Anmerkung des Verfassers: Vergleiche BGH
Urteil vom 16.7.2008.)
Norbert
Maes |
5.3.2008
Urteil des BGH zum Trennungsunterhalt, Wohnwert, Abzug des
Kindesunterhalts vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen (niedriger
Zahlbetrag)
Az: 12 ZR 22/06 in FamRZ 2008, 963
Norbert
Maes
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5.2.2008
Beschluss des OLG Hamm zur Befristung des Aufstockungsunterhalts
Az. 1 WF 22/08, FamRZ 2008, 1000 In
dieser frühen Entscheidung setzt sich das Gericht ausführlich
mit den Vorschriften der Unterhaltsreform auseinander und
kommt im konkreten Fall zu einer Befristung des bisher unbefristeten
Ehegattenunterhalts auf 2 Jahre, beginnend am 1.1.2008.
Norbert
Maes |
24.1.2008
Urteil des OLG Karlsruhe zur Befristung des Aufstockungsunterhalts
Az. 16 UF 223/06, FamRZ 2008, 1187
In einer der ersten Entscheidungen
nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform wird in einem konkreten
Fall eine Befristung des Nacheheunterhalts abgelehnt mit der
Begründung, die Ehefrau habe während der Ehe ehebedingte
Nachteile erlitten, sodass ihr unbefristeter Aufstockungsunterhalt
zustehe. Die Revision wurde zugelassen. Das Verfahren läuft
beim BGH zum Aktenzeichen XII ZR 2/08.
Norbert Maes |
14.11.2007
Urteil des BGH zur Befristung des Ehegattenunterhalts auch
bei langer Ehe
Az. XII ZR 16/07, FamRZ 2008, 134
Der BGH bestätigte das Urteil des
OLG Brandenburg vom 19.12.2006 unter
Hinweis auf die Begrenzungsvorschriften der §§ 1573
Abs. 5 und 1578 Abs. 1 a.F. BGB, die nach dem Willen des Gesetzgebers
unbillige Ergebnisse durch einen lebenslange Unterhaltsanspruch
verhindern wollten.
Im Rahmen der Billigkeitsabwägung
müsse der Unterhaltspflichtige Tatsachen beweisen, die
zu einer Befristung führen können, der Unterhaltsberechtigte
müsse Umstände beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung
oder eine längere Schonfrist sprechen.
Norbert Maes
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26.09.2007
Urteil des BGH zur Befristung des Aufstockungsunterhaltes
bei kinderloser Ehe
Az. XII ZR 15/05, FamRZ 2007, 2052
Der BGH bestätigte eine Entscheidung
des OLG Hamm aus dem Jahre 2004, das den Ehegattenunterhalt
auf 7 Jahre befristet hatte. Die Ehefrau sei zum Zeitpunkt
des Scheidungsantrages erst 42 Jahre alt gewesen und ihre
Erwerbsmöglichkeiten seien nicht durch ehebedingte Nachteile
beeinträchtigt. Im Übrigen sei die Ehe der Parteien
kinderlos geblieben. Sieben Jahre seien ausreichend, damit
sich die Ehefrau auf einen niedrigeren Lebensstandard einstellen
könne, wobei von einem Bedarf von 1.000,00 € auszugehen
sei.
Norbert Maes
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26.9.2007
Urteil des BGH zur Befristung des Aufstockungsunterhaltes
bei langer Ehedauer
Az. XII ZR 11/05, FamRZ 2007, 2049
Der BGH hob eine Entscheidung des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts auf, das im Jahre 2004 im Hinblick auf
die lange Ehedauer der Ehefrau einen unbefristeten Aufstockungsunterhalt
zugesprochen hatte. Der BGH betonte im Rahmen seiner Billigkeitsabwicklung,
die Eheleute seien erst 41 Jahre alt und die Ehefrau sei wieder
in ihrem ursprünglichen Beruf vollschichtig beschäftigt.
Es sei nicht feststellbar, ob die Einkommensdifferenz tatsächlich
auf ehebedingten Nachteilen beruhe.
Norbert Maes
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30.5.2007
Urteil des OLG Koblenz zum Verbot der Doppelverwertung von
Schulden beim Unterhalt und beim Zugewinn, 9 UF 45/07, NJW
2007, 2646
Auch Schulden, die schon zu einer Reduzierung
des Unterhaltsanspruchs des Ehegatten geführt haben,
sind noch einmal im Zugewinnausgleich beim Endvermögen
als Verbindlichkeit abzuziehen. Ein Verbot der Doppelverwertung
ist nicht anzuerkennen. Das OLG Koblenz vertritt die Auffassung,
in diesem speziellen Fall sein das sonst vom BGH ausgesprochene
Verbot der Doppelverwertung nicht anwendbar. Das ungerechte
Ergebnis für den Unterhaltsberechtigten und Ausgleichsberechtigten
im Zugewinn beruhe auf den gesetzlichen Vorgaben beim Zugewinnausgleich
und sei daher vom Ausgleichsberechtigten hinzunehmen.
Norbert
Maes
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28.3.2007
Urteil des BGH zur Höhe des Wohnvorteils und von Hauskreditzahlungen
während der Trennungszeit, Az. XII ZR 21/05, FamRZ 2007,
879
Der Wohnvorteil
während der Trennung richtet sich nach der üblichen
Miete einer angemessenen (kleineren) Wohnung und nicht nach
der Verkehrsmiete des Familieneigenheims. Die Kosten für
den Hauskredit (Zinsen und Tilgung) sind in voller Höhe
abzuziehen und nicht durch die übliche Miete einer kleineren
Wohnung begrenzt.
Norbert Maes
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15.03.2007
Urteil des OLG Dresden zur
Erwerbsobliegenheit und zur Haushaltsersparnis bei Zusammenleben
mit einem neuen Partner, Az. 21 UF 518/06, FamRZ 2007, 1477
Ist der Unterhaltspflichtige trotz
vollschichtiger Tätigkeit nicht in der Lage, Kindesunterhalt
zu zahlen, muss er darlegen, weshalb er keine Nebentätigkeit
ausübt, um den Kindesunterhalt sicherzustellen.
Sein Selbstbehalt ist geringer anzusetzen,
wenn er mit einem Partner zusammenlebt und dadurch eine Haushaltsersparnis
erzielt.
Norbert Maes
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13.2.2007
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum heimlichen Vaterschaftstest.
Az. 1 BvR 421/05, NJW 2007, 753 Das
Bundesverfassungsgericht bestätigt die Entscheidung des
BGH vom 12.1.2005 , wonach die Einholung
heimlicher Vaterschaftstests unzulässig ist. Darüber
hinaus forderte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber
auf, gesetzliche Voraussetzungen für die Einholung eines
Vaterschaftstest zur schaffen.
Norbert Maes
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19.12.2006
Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zur Befristung
des Ehegattenunterhaltes bei langer Ehe, Az. XII UF 164/06,
ZFE 2007, 234 (bestätigt durch Urteil des BGH
vom 14.11.2007)
Der Ehegattenunterhalt wurde bei einer
18 Jahre langen Ehe, aus der Kinder hervorgegangen waren,
auf 4 Jahre befristet. Die Ehefrau habe nicht vorgetragen,
während der Ehe in ihrer beruflichen Entwicklung gehindert
worden zu sein. Im Hinblick auf die ca. 5 Jahre zurückliegende
Trennung habe sie genug Zeit gehabt, sich auf die neue Lebenssituation
einzustellen. Sie habe ihre Halbtagsarbeit auf eine Ganztagsarbeit
ausgeweitet. Eine unbegrenzte Lebensstandardgarantie für
die zum Zeitpunkt der Scheidung erst 40 Jahre alte Ehefrau
sei unbillig.
Norbert Maes
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2.11.2006
Urteil des OLG Koblenz zur zeitlichen Begrenzung des Aufstockungsunterhaltes
auch nach 25jähriger Ehe, Az. 7 UF 774/05, FamRZ 2007,
833 |
5.10.2006
Urteil des BGH zum Kindesunterhalt,
Az XII ZR 197/02, NJW 2007, 139
Betreut ein unterhaltspflichtiger
Elternteil, der in der alten Ehe erwerbstätig war, in
der zweiten Ehe die Kinder und übernimmt die Haushaltstätigkeit,
ist er gleichwohl verpflichtet, eine Nebentätigkeit aufzunehmen,
um Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe zahlen zu
können.
Bei einem gutverdienenden, neuen
Ehepartner ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
i.d.R. gedeckt. Ihm sind daher mögliche Einkünfte
aus Nebentätigkeit sowie sein Taschengeldanspruch ohne
jede Beschränkung fiktiv als Einkommen anzurechnen, das
er für Unterhaltszahlungen an seine Kinder aus erster
Ehe zu verwenden hat.
Norbert Maes |
30.8.2006
Urteil des BGH zum Elternunterhalt, Az. XII ZR 98/04 in FamRZ
2006, 1511
Ein unterhaltspflichtiges (erwachsene)
Kind muss sein (Bar) Vermögen dann nicht für Unterhaltsleistungen
an seine Eltern einsetzen, wenn es ausschließlich seiner
Altersversorgung dient. Im entschiedenen Fall verlangte das
Sozialamt den Einsatz eines Barvermögens von ca. 100.000
€ für Unterhaltszahlungen, das für den Kauf
einer Eigentumswohnung als Alterssicherung vorgesehen war.
Norbert Maes
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21.08.2006
Beschluss des OLG Bremen zur rückwirkenden Geltendmachung
von Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen unter früheren
Ehegatten, Az. W 24/06, FamRZ 2007, 47
Obwohl sich ein Ehemann 5 Jahre Zeit
ließ, gegen die Ehefrau Gesamtschuldnerausgleichsansprüche
wegen alleiniger Abzahlung eines gemeinsamen Kredits geltend
zu machen, sprach ihm das Gericht das Recht zu, rückwirkend
für 2 ½ Jahre die hälftige Beteiligung der
Ehefrau an den verauslagten Raten zu verlangen. Hiergegen
hätte sich die Ehefrau nur mit dem Einwand der Verwirkung
wehren können, der im Verfahren allerdings nicht erhoben
worden sei.
Norbert Maes
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15.08.2006
Urteil des Kammergerichts zum Ehegattenunterhalt (Leistungsfähigkeit),
Az. 13 UF 164/05, bisher unveröffentlicht
Einem unterhaltspflichtigen Arbeitslosen
sind neben seinem Arbeitslosengeld fiktive Nebeneinkünfte
von 20 % als Einkommen hinzuzurechnen, da dieser Betrag gem.
§ 141 Abs. 1 SGB III anrechnungsfrei bleibt und damit
das Arbeitslosengeld nicht schmälert.
Norbert Maes |
5.7.2006
Urteil des BGH zum Unterhaltsanspruch
der nicht verheirateten Mutter (Dreijahresfrist), Az. XII
ZR 11/04 in NJW 2006, 2687
Der BGH macht deutlich, dass die Dreijahresfrist
in § 1615 l BGB verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
ist, nachdem diverse Oberlandesgerichte, unter anderem das
OLG Hamm, Az. 5 UF 262/04 in FamRZ 2004, 1893 und das Kammergericht
(Berlin), Az. 16 UF 6/04 in FamRZ 2004, 1895, die Vorschrift
für verfassungswidrig gehalten und ihre Verfahren dem Bundesverfassungsgericht
zur Entscheidung vorgelegt hatten.
Allerdings führt der BGH weiter
aus, Unterhalt könne auch länger als drei Jahre gewährt werden,
soweit besondere kindbezogene und elternbezogene Gründe vorlägen
und es grob unbillig wäre, deswegen weiteren Unterhalt zu
versagen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Gerichte die Merkmale
"grobe Unbilligkeit" auslegen, zumal im Unterhaltsreformgesetz
das Wörtchen "grob" gestrichen wurde, wodurch eine Verlängerung
des Unterhaltsanspruchs über die 3-Jahresfrist hinaus relativ
problemlos begründet werden kann.
Norbert Maes
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17.05.2006
Urteil des BGH zur Nichtigkeit eines Ehevertrages, Az XII
ZB 250/03 in NJW 2006, 2331
Gegenstand des Urteils war ein Ehevertrag
zwischen einem 34 jährigen deutschen Arzt im öffentlichen
Dienst und einer 23 jährigen Brasilianerin ohne Ausbildung
und deutsche Sprachkenntnisse, die während der Ehe als
Hausfrau die beiden Kinder betreut hatte. Im Ehevertrag waren
Gütertrennung, wechselseitiger Verzicht auf nachehelichen
Unterhalt sowie der Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart
worden.
Der BGH hielt diesen Vertrag wegen wirtschaftlicher
Abhängigkeit der Ehefrau insgesamt für sittenwidrig,
trotz der Klausel, dass die übrigen Teile des Vertrages
wirksam bleiben sollen, wenn ein Teil unwirksam sein sollte.
Das OLG Düsseldorf als Vorinstanz hatte nur den unbedingten
Ausschluss des Ehegattenunterhalts für nichtig gehalten,
den Ausschluss des Versorgungsausgleichs dagegen für
wirksam.
Mit dieser Einzelfallentscheidung setzt
der BGH der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen eine deutliche
Grenze (vgl. auch die Grundsatzentscheidung zum Ehevertrag
vom 11.2.2004).
Norbert Maes |
12.04.2006
Urteil des BGH zur Befristung des Aufstockungsunterhaltes
Az. XII ZR 240/03, FamRZ 2006, 1006
Der BGH bestätigte eine Entscheidung
des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2003, das den Unterhalt der
1994 rechtskräftig geschiedenen Ehefrau bis zum Ende
des Jahres 2004 befristet hatte. Die Ehe war kinderlos geblieben.
Die Ehefrau habe während der Ehe vollschichtig gearbeitet
und nach einer Pause von 7 Jahren wieder ihre Erwerbstätigkeit
aufgenommen. Ehebedingte Nachteile seien ihr nicht entstanden.
Norbert Maes |
16.12.2005
Urteil des OLG Frankfurt zur
Verwirkung von Ehegattenunterhalt, Az. 1 UF 54/05 in FF 2006,
157
Verschweigt
der unterhaltsberechtigte Ehegatte Einkünfte im laufenden
Prozess, hat er seinen Unterhalt gem. § 1579 Nr. 2 BGB
auch dann verwirkt, wenn er wegen Kindesbetreuung nicht verpflichtet
war, die verschwiegenen Einkünfte zu erzielen.
Norbert Maes |
7.6.2005
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unterhaltspflicht
von Kindern gegenüber ihren Eltern, Az. 1 BvR 1508/96
in FamRZ 2005, 1150
Das Bundesverfassungsgericht folgt dem
BGH (Urteil vom 14.01.2004) und
stärkt die Position des unterhaltspflichtigen Kindes
gegenüber seinen Eltern, deren Unterhaltsansprüche
in der Regel von den Sozialämtern geltend gemacht werden.
Die Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstammes
wird durch die Entscheidung weiter eingeschränkt. Im
vorliegenden Fall hatte das Sozialamt versucht, die Leistungsfähigkeit
dadurch herbeizuführen, dass dem Unterhaltspflichtigen
ein Darlehen zur Verfügung gestellt wurde gegen Eintragung
einer Grundschuld auf seinem Grundstück. Hier sah das
Bundesverfassungsgericht eine Umgehung des Grundsatzes, dass
die Verwertung von Grundvermögen sofort möglich
und zumutbar sein muss. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung
werdenUnterhaltsansprüche von Eltern gegenüber ihren
Kindern wegen abnehmender finanzieller Spielräume in
Zukunft nur noch einen geringen Stellenwert haben.
Norbert Maes
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7.6.2005
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur heimlichen Vaterschaftsfeststellung
Az. 1 BvR 421/05 Heimliche
Vaterschaftstest sind unzulässig, allerdings muss der
Gesetzgeber eine geeignetes verfahren zur Feststellung der
Vaterschaft bereitstellen.
Norbert Maes |
13.4.2005
Urteil des BGH zur Anrechnung von Einkünften beim Ehegattenunterhalt,
die neben der Kinderbetreuung erzielt werden, Az. XII ZR 273/02
in FamRZ 2005, 1154
Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts
bestimmt sich der anrechnungsfreie Einkommensteil desjenigen,
der die gemeinsamen Kinder betreut, nach der Situation des
Einzelfalles. Damit erteilt der BGH den Bestrebungen zahlreicher
Oberlandesgerichte eine Absage, die pauschal für jedes
betreute Kind einen sogenannten "Kinderbetreuungsbonus"
von bis zu 150 € vom Einkommen des unterhaltsberechtigten
Elternteils abgezogen hatten.
Nach dieser Entscheidung wird es bei
der gerichtlichen Durchsetzung von Ehegattenunterhalt mehr
denn je darauf ankommen, umfassend zu den konkreten Lebens-
und Arbeitsbedingungen des Elternteils vorzutragen, der neben
der Kinderbetreuung arbeiten geht.
Norbert Maes
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22.03.2005
Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zum Umgangsrecht
und zur Prozesskostenhilfe, Az. 9 WF 67/05 in FamRZ 2005,
1914
Prozesskostenhilfe für eine gerichtliche
Umgangshilfe ist der bedürftigen Partei erst dann zu
gewähren, wenn sie vorher mit Hilfe des Jugendamtes eine
einvernehmliche Umgangsregelung versucht hat. Im Gegenzug
ist Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
abzulehnen, wenn sich die bedürftige Partei geweigert
hat, an angebotenen Gesprächen mit dem Jugendamt zu Erzielung
einer Einigung teilzunehmen.
Norbert Maes |
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23.02.2005
Urteil des BGH zu den Pflichten eines Unterhaltsschuldners
bei Leistungsunfähigkeit, Az. XII ZR 114/03, in NJW 2005,
1279
Kann der Unterhaltsschuldner die Zahlung
laufenden Kindesunterhaltes nicht sicherstellen, weil der
hoch verschuldet ist, muss er regelmäßig die Verbraucherinsolvenz
einleiten, um sich auf diese Weise von seinen laufenden Kreditverpflichtungen
zu befreien, damit er sein dann verbleibendes Nettoeinkommen
für die Zahlung von laufendem Kindesunterhalt verwenden
kann (vgl. auch OLG Koblenz in FamRZ
2004, 823 zum Trennungsunterhalt)
Norbert Maes |
16.2.2005
Beschluss des OLG Dresden zur Pflicht eine Nebentätigkeit
aufzunehmen, wenn Kindesunterhalt gezahlt werden muss, Az.
21 UF 22/05 in NJW-RR 2005, 951
Das OLG Dresden verlangt von den Eltern,
den Unterhalt ihres Kindes notfalls durch Aufnahme einer Nebentätigkeit
sicher zu stellen, selbst, wenn im Arbeitsvertrag ein Nebentätigkeitsverbot
geregelt ist. Die Auffassung der verschiedenen Oberlandesgerichte
zu diesem Thema ist kontrovers.
Norbert Maes |
9.2.2005
Urteil des BGH zum Auskunftsrecht im Zugewinnprozess, Az.
XII ZR 93/02 in FamRZ 2005, 689
Der berechtigte Ehegatte darf vom Anderen
Auskunft verlangen über die Verwendung "verschwundenen"
Vermögens, gegebenenfalls über einen längeren
Zeitraum vor dem Stichtag, wenn er konkrete Verdachtsmomente
für eine illoyale Vermögensminderung vorträgt.
An seinen Vortrag dürfen keine übertriebenen Anforderungen
gestellt werden.
Norbert Maes
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12.1.2005
Urteile des BGH zur Anfechtung der Vaterschaft aufgrund eines
heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstestes, Az. XII ZR 60/03
in FamRZ 2005, 342 und 227/03 in NJW 2005, 497
Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
darf ohne Zustimmung des Kindes bzw. seiner allein sorgeberechtigten
Mutter eine vom Vater eingeholte sog. DNA-Vaterschaftsanalyse
im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage nicht verwertet
werden.
Der BGH ist der Auffassung, die Untersuchung
des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen
ausdrückliche Zustimmung verstoße gegen das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung und sei damit rechtswidrig.
Dieses Grundrecht des Kindes sei höher zu bewerten, als
das Interesse des als Vater geltenden Mannes, der Gewissheit
über seine biologische Vaterschaft haben wolle. Auch
wenn sich aus der heimlichen DNA-Analyse die Abstammung des
Kindes von einem anderen Mann ergebe, fehle es an dem sog.
Anfangsverdacht für ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
Gisela Lindemann-Hinz |
11.1.2005
Urteil des BVerfG zum Kindergeld für volljährige
Kinder, Az.:
2 BvR 167/02
Vom Einkommen des Kindes sind dessen
Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen, bevor der Grenzbetrag
gem. § 32 Abs. 2 Satz 4 EStG bestimmt wird, bis zu dem
Kindergeld gezahlt wird.
Norbert Maes
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1.12.2004
Urteil des BGH zum Kindesunterhalt (Selbstbehalt), Az. XII
3/03 in NJW 2005, 500
Der BGH stellt erstmals klar, dass der
Selbstbehalt des Mannes beim Betreuungsunterhalt der nichtverheirateten
Frau gem. § 1615 l Abs. 2 BGB nicht höher sein dürfe,
als bei einem verheirateten Mann. Bisher betrug der Selbstbehalt
eines unverheirateten Vaters nach den Richtlinien der Oberlandesgerichte
1.000,00 €, beim verheirateten bzw. geschiedenen Vater
dagegen nur 840,00 €. Diese unterschiedliche Behandlung
hielt der BGH für unangemessen und forderte das Oberlandesgericht
auf, auf den Einzelfall bezogen einen Betrag zwischen dem
notwendigen Selbstbehalt von 840,00 € und dem angemessenen
Selbstbehalt von 1.000,00 € festzulegen.
Norbert Maes
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17.11.2004
Urteil des BGH zum Unterhalt einer nicht verheirateten Mutter
gem. § 1615 l BGB, Az. XII ZR 183/02 in NJW 2005, 503
Erstmals musste der BGH über den
Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Mutter gegen
den Vater ihres Kindes entscheiden, die später einen
anderen Mann heiratet. Eine spezielle Regelung sieht das Gesetz
nicht vor, allerdings wandte der BGH entsprechend die Regelung
des § 1586 BGB an, der den Unterhalt für verheiratet
gewesene Mütter ausschließt, wenn sie erneut heiraten.
Diese Entscheidung wird die Bemühungen derjenigen unterstützen,
die den Anspruch der nicht verheirateten Mutter dem Ehegattenanspruch
einer geschiedenen Mutter angleichen wollen.
Norbert Maes
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6.10.2004
Urteil, Az. XII ZR 319/01 des BGH zum Trennungsunterhalt (Erwerbsobliegenheit)
in NJW 2005, 61
Der BGH verlangt von einem Unterhaltsbedürftigen,
dass er auch unterhalb seiner beruflichen Qualifikation Arbeit
sucht, wenn er längere Zeit nicht in seinem erlernten
Beruf tätig war und in dieser Zeit gar keiner oder anderen
Beschäftigungen nachgegangen ist.
Norbert Maes |
15.7.2004
Urteil des OLG Karlsruhe zur Wirksamkeit eines Ehevertrages,
Az: 16 UF 238/03 (noch nicht rechtskräftig) in NJW 2004,
3431
Das OLG Karlsruhe korrigiert
unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 11.2.2004
einen Ehevertrag, der zum Vertragsschluss zwar ausgewogen
war, sich danach aber wegen verminderter Einkommenschancen
der Ehefrau als nicht mehr sachgerecht erwies.
Norbert Maes |
7.7.2004
Beschluss des BGH zum Versorgungsausgleich, Az: XII ZB 277/03
in NJW 2004, 2676
Der BGH bestätigt die Praxis
der meisten Oberlandesgerichte, wonach VBL-Anwartschaften
(Zusatzversorgung des Bundes und der Länder) im Anwartschaftsstadium
statisch, im Leistungsstadium jedoch volldynamisch bewertet
werden. Das bedeutet, dass immer dann eine Abänderung
des mit der Scheidung ausgesprochenen Versorgungsausgleiches
erforderlich wird, wenn einer der Eheleute Erwerbsunfähigkeits-
oder Altersrente erhält. Dann nämlich steigt die
vorher nicht so sehr wertvolle Zusatzrente deutlich im Wert,
so dass der andere Ehepartner zu seinen Gunsten eine Abänderung
beantragen sollte.
Norbert Maes
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2.6.2004
Urteil des BGH zum Unterhalt (Einkommensermittlung), Az. XII
ZR 217/01in FamRZ 2004, 1177
Der BGH korrigierte die bisherige Rechtsprechung
der Familiengerichte und Oberlandesgerichte, wonach die Ansparabschreibungen,
die den steuerlichen Gewinn des Selbständigen reduzieren,
unterhaltsrechtlich unbeachtlich sind, also wieder hinzugerechnet
werden. In diesen Fällen fordert der BGH, dass wenigstens
der fiktive Steuersatz abgezogen werden muss, der anfiele,
wenn Ansparabschreibungen später aufgelöst würden.
Unbeantwortet ließ der BGH die Frage, unter welchen
Umständen eine Ansparabschreibung unterhaltsrechtlich
in voller Höhe vom Gewinn abgezogen werden darf.
Norbert Maes
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26.5.2004
Beschluss des OLG Saarbrücken zur Wirksamkeit von Eheverträgen,
Az. 9 WF 35/04 in OLGR Saarbrücken 2004, 450
Das OLG Saarbrücken hielt einen
Ehevertrag für unwirksam, in dem der Betreuungsunterhalt
der Ehefrau ausgeschlossen wurde. Das Gericht nimmt ausdrücklich
Bezug auf das in unserer Sammlung angesprochene, aktuelle
BGH Urteil vom 11.2.2004.
Mit weiteren Entscheidungen ist zu rechnen.
Die Rechtsentwicklung zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen.
Allerdings zeichnet sich ab, dass Eheverträge häufiger
auf den Prüfstand der Gerichte kommen werden, als bisher.
Norbert Maes
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24.03.2004
Beschluss des BGH zum Versorgungsausgleich, Az. XII ZB 27/99,
in FamRZ 2004, 862
Im vorliegenden Fall hatte der
BGH einen Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen grober
Unbilligkeit angenommen, da der Ehegatte während der
Ehezeit weder erwerbstätig war, noch die Hausarbeit und
die Kinderbetreuung übernahm. Statt dessen absolvierte
er eine Berufsausbildung, die geeignet war, ihm eine eigene
Alterssicherung zu bieten.
Norbert Maes |
11.2.2004
Urteil des BGH zur Wirksamkeit von Eheverträgen, Az.
XII ZR 265/02, in NJW 2004, 930
In diesem
Urteil schränkt der BGH deutlich die Möglichkeiten
zur Aufhebung von Eheverträgen ein und knüpft damit
an seine bisherige Rechtsprechung an, wonach die Anulierung
notarieller Eheverträge nur unter sehr engen Voraussetzungen
möglich sein soll.
Damit tritt der BGH neueren Entscheidungen
der Oberlandesgerichte entgegen, die immer häufiger Eheverträge
wegen Unwirksamkeit aufhoben und sich dabei auf das richtungsweisende
Urteil des BVerfG vom 06.02.2001 in NJW 2001, 957 stützten.
Dort hatte das BVerfG entgegen der bisherigen Praxis einen
für wirksam befundenen Ehevertrag wegen krasser Benachteiligung
eines Vertragspartners aufgehoben. Auf die Entscheidung des
BVerfG in dieser Entscheidungssammlung wird hingewiesen.
Norbert Maes
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14.1.2004
Urteil des BGH zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber
ihren Eltern, Az. XII ZR 69/01, in NJW 2004, 769
In dieser Entscheidung, die stellvertretend
für weitere aktuelle Entscheidungen des BGH steht, wird
erstmalig auch das Einkommen des neuen Ehegatten bei der Einkommensbestimmung
des Unterhaltspflichtigen herangezogen, und zwar im Hinblick
auf dessen Anspruch auf Familienunterhalt.
Die Auswirkung dieser Entscheidung betrifft
vor allem die Fälle, in denen die Kinder wegen der Altersheimkosten
ihrer Eltern vom Sozialamt in Anspruch genommen werden.
Norbert Maes
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12.01.2004
Urteil des OLG Koblenz zu den Pflichten des Unterhaltsschuldners
bei Leis-tungsunfähigkeit, Az. 13 UF 666/03, in FamRZ
2004, 823
Wenn ein Unterhaltsschuldner aufgrund
nachhaltiger Überschuldung nicht mehr zur Zahlung von
Ehegattenunterhalt in der Lage ist und die eingegangenen Verbindlichkeiten
im Verhältnis zu seinem Einkommen unangemessen hoch sind
und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken,
muss er ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten, um die
Zahlung laufenden Ehegattenunterhaltes sicher zu stellen (vgl.
auch BGH in NJW 2005, 1279 zum Kindesunterhalt).
Norbert Maes |
6.10.2003
Beschluss des OLG Nürnberg zum Wert einer Siemens-Betriebsrente,
Az. 7 OF 18050/03, in NJW-RR 2004, 1083
Das OLG Nürnberg bewertet die Betriebsrente
der Firma Siemens entgegen deren Auskunft, die Rente sei statisch,
wie eine volldynamischen Versorgung (gesetzliche Rentenversicherung
oder Beamtenversorgung), und zwar sowohl im Anwartschafts-,
als auch im Leistungsstadium. Damit erhält der berechtigte
Ehepartner im Scheidungsurteil eine deutlich höhere Rentenanwartschaft
zugesprochen.
Norbert Maes
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5.3.2003
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflicht, eine Nebentätigkeit
aufzunehmen, wenn Kindesunterhalt gezahlt werden muss, Az.:
1 BvR 752/02 in FamRZ 2003, 661
Ein gesundheitlich beeinträchtigter
Elektriker, der im Schichtdienst unter Tage arbeitet, ist
neben seiner vollschichtigen Tätigkeit nicht zur Aufnahme
einer Nebentätigkeit verpflichtet. Die Frage, ob Kindesunterhalt
zur Not durch Aufnahme einer Nebentätigkeit sicher zu
stellen ist, wird von den Oberlandesgerichten sehr unterschiedlich
beantwortet.
Norbert Maes |
29.1.2003
Urteil des BVerfG zum Sorgerecht, Az. 1 BvR 933/01, in NJW
2003, 955
Nicht verheiratete Väter sind im
Hinblick auf das Sorgerecht nach wie vor darauf angewiesen,
dass die Mutter zusammen mit ihnen eine sogenannte Sorgeerklärung
abgibt, wodurch ein gemeinsames Sorgerecht begründet
wird.
Unterbleibt diese Sorgeerklärung,
kann sie später nicht vom Vater erzwungen werden. Das
BVerfG bestätigte die Verfassungsmäßigkeit
dieser Gesetzesregelung. Hoffnung besteht allerdings deshalb,
weil der Gesetzgeber aufgefordert wurde, die aktuelle Entwicklung
auf diesem Gebiet zu beobachten und ggf. eine Korrektur des
Gesetzes herbeizuführen. Darüber hinaus sind mehrere
Klagen betroffener Väter beim Europäischen Gerichtshof
anhängig.
Norbert Maes
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8.1.2003
Urteil des Kammergerichts zur Pflicht, eine Nebentätigkeit
aufzunehmen, wenn Kindesunterhalt gezahlt werden muss, Az.
3 UF 213/02 in FamRZ 2003, 1208
Die Ausweitung einer vollschichtigen
Tätigkeit wird durch das Arbeitszeitgesetz beschränkt,
wonach die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten
darf. Diese Auffassung wird auch vom 19. Zivilsenat vertreten,
wodurch Nebentätigkeiten allenfalls noch am Wochenende
ausgeübt werden können. Das unterhaltsberechtigte
Kind muss im Einzelnen darlegen, welche Nebentätigkeit
in welchem zeitlichen Umfang für den Unterhaltspflichtigen
in Frage kommt. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
zur Nebentätigkeit ist kontrovers (andere Auffassung
z.B. OLG Dresden).
Norbert Maes |
7.10.2002
Beschluss des BVerfG zum Ehegattenunterhalt, Az. 1 BvR 246/93,
in NJW 2003, 3466
In diesem Beschluss stellt das BVerfG
entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Familiengerichte
klar, dass dem geschiedenen Ehepartner der Splittingvorteil
des Unterhaltspflichtigen aus dessen neuer Ehe nicht zugute
kommen soll.
Norbert Maes
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30.9.2002
Urteil des OLG Frankfurt zum Schadenersatz bei Verletzung
des Umgangsrechts, AZ. 6 UF 175/99 in FF 203, 222
Verletzt der sorgeberechtigte Elternteil
das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht des anderen Elternteils,
hat er dem anderen die Kosten als Schadenersatz zu tragen,
die ihm durch die Vereitelung seines Umgangsrechts entstanden
sind. Konkret waren dem Vater die Fahrtkosten mit dem eigenen
PKW nach einer Kilometerpauschale zu erstatten, die für
die Abholung des Kindes entstanden waren, nachdem sich die
Mutter geweigert hatte, das Kind mit dem Flugzeug zum Vater
zu schicken (vgl. auch BGH, Urteil vom 19.6.2002).
Norbert Maes |
22.08.2002
Urteil des OLG Hamm zum Ehegattenunterhalt, Az. 8 UF 10/02,
in NJW 2003, 223
Das Gericht setzt sich mit den sogenannten
Bonuslösungen für solche Unterhaltsberechtigten
ein, die neben einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung
minderjährige Kinder betreuen. Bisher wurden ihre Einkünfte
nur teilweise oder überhaupt nicht auf ihren Unterhaltsanspruch
angerechnet. Das änderte sich mit der grundlegenden Entscheidung
des BGH vom 13.06.2001, mit der die sogenannte Anrechnungsmethode
aufgegeben wurde. Die damit verbundenen Erhöhungen des
Ehegattenunterhaltes führen auch zu Änderungen bei
der Berücksichtigung von Einkünften, die wegen der
Kinderbetreuung eigentlich gar nicht erzielt werden müssten.
Die neuere Rechtsprechung will dem erziehenden Elternteil
deshalb einen sogenannte Erziehungsbonus zusprechen, dessen
Höhe von den Oberlandesgerichten bisher unterschiedlich
beurteilt wird. Dieser Bonus ist in der Regel kleiner als
die Entlastung nach der früheren Rechtslage. Der BGH
hat diesem Lösungsansatz in seiner jüngsten Entscheidung
vom 13.04.2005 eine Absage erteilt.
Norbert Maes
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19.6.2002
Urteil des BGH zum Schadenersatz bei Verletzung des Umgangsrechts,
Az. XII ZR 173/00 in NJW 2002, 2566
Verletzt der sorgeberechtigte Elternteil
das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht des anderen Elternteils,
hat er dem anderen die Kosten als Schadenersatz zu tragen,
die ihm durch die Vereitelung seines Umgangsrechts entstanden
sind. Der BGH bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung
der Oberlandesgerichte zu diesem Problemkreis (vgl. auch OLG
Frankfurt, Az. 6 UF 175/99 in FF 2003, 222).
Norbert Maes |
13.06.2001
Urteil des BGH zum Ehegattenunterhalt, Az. XII ZR 343/99 in
NJW 2001, 2254
In dieser grundlegenden Entscheidung
leitete der BGH einen Paradigmenwechsel ein, wonach das Einkommen,
das die hefrau nach der Trennung erzielt, nicht mehr
auf ihren Unterhalt angerechnet werden darf, sondern zur Erhöhung
des gemeinsamen Einkommens der Ehegatten beiträgt und
damit auch zum Unterhaltsanspruch der Ehefrau. Erst von diesem
erhöhten Unterhaltsanspruch ist das von der Ehefrau erzielte
Einkommen abzuziehen, so dass sie deutlich mehr Unterhalt
beanspruchen kann.
Im Hinblick auf die damit verbundene
Mehrbelastung des Unterhaltspflichtigen wird verstärkt
eine Begrenzung des Ehegattenunterhaltes gefordert.
Norbert Maes
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06.02.2001
Urteil des BVerfG zur Wirksamkeit von Eheverträgen, Az.
1 BvR 12/92 in NJW 2001, 957
Erstmalig wendet sich das Bundesverfassungsgericht
gegen die bisher herrschende Praxis der Oberlandesgerichte
und des BGH, grundsätzlich von der Wirksamkeit eines
notariellen Ehevertrages auszugehen. Der Ehevertrag sei dann
auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte
für eine Übervorteilung des wirtschaftlich schwächeren
Partners vorliegen.Norbert Maes
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