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FÜR FAMILIENRECHT Berlin

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Überregionale Vertretung vor allen deutschen Oberlandesgerichten.
- Strategien und Vorteile für unsere Mandaten -

 

Ab dem 1.7.2007 dürfen Rechtsanwälte, die nach 5 Jahren Berufstätigkeit zu dem Oberlandesgericht an ihrem Kanzleisitz zugelassen wurden, vor allen deutschen Oberlandesgerichten auftreten (Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.3.2007, Bundesgesetzblatt I 2007, 378 ff.).

Für unsere Berliner Mandanten, deren Prozesse an einem auswärtigen Amts- Land- oder Oberlandesgericht stattfinden, hat das den Vorteil, dass ihr Rechtsanwalt dort verhandeln darf.

In einfachen Sachen wird weiterhin nichts dagegen sprechen, einen ortsansässigen Kollegen mit der Terminsvertretung zu beauftragen. In komplexen Familien- oder Erbsachen kommt es aber zunehmend auf das Verhandlungsgeschick und die Durchsetzungsfähigkeit des Anwalts im Termin an.

Da jeder Rechtsanwalt, abhängig von seiner Persönlichkeit und seinem Fachwissen an einen Rechtsstreit anders herangeht, kann es zu Reibungsverlusten kommen, wenn ein fremder Kollege sich in das Mandat einarbeiten und vor einem Gericht vertreten muss.

Weder der Mandant, noch der ihn vor Ort betreuende Rechtsanwalt können abschätzen, mit welchem Engagement und mit welcher Fachkompetenz der vor Ort tätige Kollege das sorgfältig vorbereitete Mandat vertritt.

Gerade in kleinen Gerichtsbezirken, bei denen sich Rechtsanwälte und Richter zwangsläufig gut kennen, besteht die Gefahr, dass der fremde Kollege dem Gericht leichter nachgibt, um es sich nicht „mit seinem Richter“ oder „seinem Senat“ vor dem Oberlandesgericht zu verderben.

Darüber hinaus haben sich häufig lokale Gewohnheiten herausgebildet, über die sich ein Rechtsanwalt, der von Außen kommt, leichter hinwegsetzen und damit freier und zielgerichteter die Interessen seines Mandanten vertreten kann. Es wird ihm auch leichter fallen, die zuständigen Richter gegebenenfalls wegen Befangenheit abzulehnen, wenn er den Eindruck der Parteilichkeit gewinnt.

Nicht umsonst werden wir in Familiensachen zunehmend auch von auswärtigen Mandanten beauftragt, sie überregional vor ihrem zuständigen Familiengericht oder Oberlandesgericht zu vertreten.

Norbert Maes