| Ab dem
1.7.2007 dürfen Rechtsanwälte, die nach 5 Jahren Berufstätigkeit
zu dem Oberlandesgericht an ihrem Kanzleisitz zugelassen wurden,
vor allen deutschen Oberlandesgerichten auftreten (Gesetz zur Stärkung
der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.3.2007, Bundesgesetzblatt
I 2007, 378 ff.).
Für unsere Berliner Mandanten, deren Prozesse an einem auswärtigen
Amts- Land- oder Oberlandesgericht stattfinden, hat das den Vorteil,
dass ihr Rechtsanwalt dort verhandeln darf.
In einfachen Sachen wird weiterhin nichts dagegen sprechen, einen
ortsansässigen Kollegen mit der Terminsvertretung zu beauftragen.
In komplexen Familien- oder Erbsachen kommt es aber zunehmend auf
das Verhandlungsgeschick und die Durchsetzungsfähigkeit des
Anwalts im Termin an.
Da jeder Rechtsanwalt, abhängig von seiner Persönlichkeit
und seinem Fachwissen an einen Rechtsstreit anders herangeht, kann
es zu Reibungsverlusten kommen, wenn ein fremder Kollege sich in
das Mandat einarbeiten und vor einem Gericht vertreten muss.
Weder der Mandant, noch der ihn vor Ort betreuende Rechtsanwalt
können abschätzen, mit welchem Engagement und mit welcher
Fachkompetenz der vor Ort tätige Kollege das sorgfältig
vorbereitete Mandat vertritt.
Gerade in kleinen Gerichtsbezirken, bei denen sich Rechtsanwälte
und Richter zwangsläufig gut kennen, besteht die Gefahr, dass
der fremde Kollege dem Gericht leichter nachgibt, um es sich nicht
„mit seinem Richter“ oder „seinem Senat“
vor dem Oberlandesgericht zu verderben.
Darüber hinaus haben sich häufig lokale Gewohnheiten
herausgebildet, über die sich ein Rechtsanwalt, der von Außen
kommt, leichter hinwegsetzen und damit freier und zielgerichteter
die Interessen seines Mandanten vertreten kann. Es wird ihm auch
leichter fallen, die zuständigen Richter gegebenenfalls wegen
Befangenheit abzulehnen, wenn er den Eindruck der Parteilichkeit
gewinnt.
Nicht umsonst werden wir in Familiensachen zunehmend auch von auswärtigen
Mandanten beauftragt, sie überregional vor ihrem zuständigen
Familiengericht oder Oberlandesgericht zu vertreten.
Norbert Maes |