Home ANWALTSKANZLEI
FÜR FAMILIENRECHT Berlin

Ruttkowski  ·  Lindemann-Hinz
·  Neugebauer  ·  Maes  ·  Albrecht

 
RA RuttkowskiRAin Lindeman-HinzRAin NeugebauerRA MaesRAin Albrecht
 
Aktuelles
Kanzlei
Beratung
Materialien und Beiträge
Kontakt
Links
Impressum
 
           

Erbrecht nach der Scheidung

Bei neuer Eheschließung bzw. neuer Partnerschaft nach der Scheidung sind erbrechtliche Regelungen dringend zu empfehlen.

Kein Mensch macht sich gerne Gedanken über seinen eigenen Tod, so dass eine sinnvolle Erbfolgeregelung oft unterbleibt mit der Konsequenz, dass im Todesfall die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Für den überlebenden neuen Ehepartner oder Lebenspartner bedeutet das, dass er sich in einer Erbengemeinschaft mit den Kindern des Erblassers aus erster Ehe wieder findet. Ein Streit um die Erbauseinandersetzung, der häufig vom geschiedenen Ehepartner geschürt wird, ist vorprogrammiert.

Besaß der Erblasser zusammen mit seinem Lebenspartner ein gemeinsames Haus, ist dieser nach dem Todesfall mit den Erben des Erblassers in einer Eigentümergemeinschaft verbunden. Das hat meist zur Folge, dass seine Tage im Haus gezählt sind. Kann er die Erben nicht auszahlen und kommt keine andere Vereinbarung zu Stande, ist eine Teilungsversteigerung unausweichlich.

Hilfreich ist schon, wenn der neue Ehe- oder Lebenspartner durch Testament als Alleinerbe eingesetzt wird, allerdings können die gesetzlichen Erben dann immer noch Pflichtteilsansprüche geltend machen. Besteht das hinterlassene Vermögen vor allem im Hauseigentum, ist der Überlebende häufig kaum in der Lage, die Pflichtteilsansprüche auszuzahlen, ohne das Haus verkaufen zu müssen.

Derartige Konsequenzen lassen sich nur durch komplexe und gut durchdachte rechtliche Weichenstellungen vermeiden, die parallel zum Testament vorgenommen werden müssen.

Berlin, den 24.1.2007
Norbert Maes