| Viele
Menschen, die sich in einer Scheidungssituation befinden, denken
in der turbulenten Zeit der Trennung überhaupt nicht daran,
dass ihr Ehepartner, den sie gar nicht mehr so sehr lieben, ihr
Erbe wird, wenn sie nichts unternehmen.
Selbst bei Erbeinsetzung der Kinder ohne diverse
Zusatzregelungen kann der Trennungspartner erben, wenn die Kinder
vor ihm sterben. Sind sie noch minderjährig und werden vom
Trennungspartner betreut, kann er im Rahmen der Vermögenssorge
über das Erbe der Kinder verfügen!
Nur wenige wissen, dass selbst nach einer
rechtskräftigen Scheidung der andere Ehepartner noch Erbe werden
kann, etwa im Falle des Erbvertrages.
Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann
unter bestimmten Vorraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben,
wie der Bundesgerichtshof kürzlich wieder einmal betont hat.
Wie kann man Erbverträge und gemeinschaftliche
Testamente aus der Welt schaffen, deren Inhalt man nicht mehr gelten
lassen will?
Beim Erbvertrag ist das besonders schwierig.
Hier muss ein Einvernehmen mit dem Ehepartner erzielt werden. Man
muss gemeinsam zum Notar gehen und den Erbvertrag gemeinsam ändern
oder aufheben. Nur in sehr eng begrenzten Fällen, etwa bei
arglistiger Täuschung kann man den bestehenden Erbvertrag anfechten.
Ein Berliner Testament oder andere wechselbezügliche letztwillige
Verfügungen können leichter aus der Welt geschafft werden,
aber nur, solange der Partner noch lebt. Hier genügt der einseitige,
beim Notar beurkundete Widerruf, der dem anderen zugegangen sein
muss.
Wie kann ich den Trennungspartner enterben?
Wer überhaupt kein Testament gemacht
hat, was inzwischen immer häufiger der Fall ist, muss sich
darüber im Klaren sein, dass der Ehepartner während der
Trennung und wenigstens bis zur Einreichung des Scheidungsantrags
Erbe wird. Oft reicht auch die Einreichung der Scheidung nicht,
nämlich immer dann, wenn trotz Scheidungsantrages die weiteren
gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung nicht erfüllt
sind. Wichtigste Voraussetzungen sind die Zerrüttung der Ehe
und der Ablauf des Trennungsjahres. Der Erblasser muss den Scheidungsantrag
entweder selbst eingereicht haben oder er muss dem Antrag seines
Ehepartners zugestimmt haben. In krassen Fällen wird der scheidungswillige
Ehepartner allein deshalb noch Erbe, weil der Erblasser der Scheidung
noch nicht zugestimmt hatte.
In der Trennungsphase sollte man daher unbedingt
geeignete Maßnahmen zur Enterbung des Partners ergreifen.
Eine vollständige Enterbung ist i.d.R.
nicht möglich. Den Pflichtteil, eine deutsche Spezialität,
kann man nur unter sehr engen Vorraussetzungen entziehen:
Der Partner trachtet einem nach dem Leben
Bei körperlicher Misshandlung des Erblassers
Bei schweren Straftaten gegen den Erblasser
Bei böswilliger Verletzung der Unterhaltspflicht
Achtung! Hier ist eine Gesetzesnovelle geplant,
die den Pflichtteilsentzug leichter machen soll.
Gefahren bei Enterbung ohne weitere
Regelungen
Eine Enterbung hat regelmäßig zur
Folge, dass der Erbe mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert wird.
Besteht der Nachlass nur aus dem Hausgrundstück, kann es passieren,
dass der Erbe das Haus hoch belasten oder sogar verkaufen muss,
um die Pflichtteilsansprüche zu befriedigen.
Daher sollten immer alternative oder flankierende
Regelungen zu einem Testament in Betracht gezogen werden.
Die Tücken des eigenhändigen
Testaments
Die billigste, aber auch gefährlichste
Lösung, den anderen während der Trennung zu enterben ist
ein eigenhändiges Testament. Solche Testamente werden immer
wieder auf dem Computer geschrieben und sind deshalb unwirksam.
Oft sind die Testamente widersprüchlich oder aus anderen Gründen
ungeeignet, den Willen des Erblassers umzusetzen.
Wenn man komplizierte Familienverhältnisse
und ausgetüftelte Regelungen zu Papier bringen will, schreibt
man sich beim eigenhändigen Testament die Finger wund, vor
allem dann, wenn mehrere Entwürfe erforderlich sind. Das Endergebnis
ist meistens zu kompliziert und dem Uneingeweihten schlicht unverständlich.
Daher sollte man hier vom eigenhändigen Testament absehen,
einen Entwurf am Computer fertigen und damit einen Notar aufsuchen.
Dort wird dann ein sogenanntes öffentliche Testament erstellt.
Die Grenzen des notariellen Testaments
Wer zum Notar geht, sollte allerdings nicht
glauben, er würde dort umfassend beraten. Der Notar ist in
erster Linie dazu berufen, den bereits vorhandenen Willen des Erblassers
zu beurkunden, nicht aber dazu, eine umfangreiche Analyse zur Familien-
und Vermögenssituation des Erblassers zu erstellen, um dann
auf dieser Grundlage eine geeignete Nachfolgeregelung zu entwerfen.
Derartige Regelungen setzen im Übrigen
neben erbrechtlichen Kenntnissen steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche
Spezialkenntnisse voraus.
In den seltensten Fällen wird es ausreichen, ein bloßes
Testament zu entwerfen. In der Regel werden mehrere Maßnahmen
kombiniert, um eine ausgewogene, steuersparende und sichere Vermögensnachfolge
zu gewährleisten.
Erbschaftssteuern und Vermeidungsstrategien
Die vorweggenommene Erbfolge, in der zu Lebzeiten
unter Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge Vermögen
durch Schenkung übertragen wird, gehört zu den Klassikern
der Steuervermeidung. Allerdings ist Vorsicht geboten! Die Beschenkten
erweisen sich nicht immer als dankbar. Hat man erst einmal sein
gesamtes Vermögen verschenkt, bleibt einem nur noch der Schenkungswiderruf
oder die Anfechtung der Schenkung. Da hier allerdings Fristen zu
beachten sind, sollte man nicht zu lange zögern.
Die steuerrechtlichen Aspekte sollten auch
bei Testamenten beachtet werden. Bei der oft in Unkenntnis angeordneten
Vor- und Nacherbschaft, aber auch beim Berliner Testament kassiert
der Fiskus zweimal, wenn die Freibeträge überschritten
werden.
Oft wird auch übersehen, dass Testamente
nicht für die Ewigkeit gemacht sind, sondern auf einer bestimmten
Lebenskonstellation beruhen. Auch die Steuervorschriften sind in
ständigem Wandel. Daher sollten Testamente bzw. Gesamtregelungen
zur Vermögensnachfolge alle drei bis fünf Jahre der aktuellen
Familien- und Vermögenssituation sowie an das aktuelle Steuerrecht
angepasst werden.
Norbert Maes |