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ANWALTSKANZLEI FÜR FAMILIENRECHT Berlin |
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Unterhaltsreform bis auf Weiteres verschoben! Das für den 1.4.2007 geplante Inkrafttreten der Unterhaltsreform wurde von verschiedenen Interessengruppen nachhaltig verzögert und sollte zuletzt zum 1.7.2007 erfolgen. Aber auch daraus wird nichts. Die Bundesregierung nahm den am 23.5.2007 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.2007 zum Anlass, die für den 25.5.2007 geplante Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag bis auf Weiteres auszusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, den bislang unterschiedlich geregelten Betreuungsunterhalt für Mütter ehelicher und unehelicher Kinder bis Ende des Jahres 2008 anzugleichen. Offenbar soll diese Vorgabe in den jetzigen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Die Entscheidung der Bundesregierung ist trotzdem nicht so recht nachvollziehbar, da das bereits fix und fertige Unterhaltsreformgesetz auch ohne die angemahnte Gesetzesänderung hätte in Kraft treten können. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichstellung hätte anschließend ohne zeitliche Probleme bis zum Ende des Jahres 2008 in das Reformgesetz eingearbeitet werden können. Durch die Verschleppung des Reformgesetzes hat die Bundesregierung sich selbst, den Gerichten, aber vor allem den rechtssuchenden Bürgern einen Bärendienst erwiesen und allenthalben Verunsicherung ausgelöst. Die ohnehin schon schwere Prognose, ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Unterhaltsanspruch gegeben ist, kann nun kaum noch vernünftig abgegeben werden. Jetzt müssen die Familiengerichte, aber auch die verschiedenen Familiensenate der Oberlandesgerichte wohl oder übel selbstständige Lösungsansätze entwickeln, die sich sich teilweise ergänzen, teilweise widersprechen werden. Berlin, 1.7.2007 |
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