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Bundesverfassungsgericht entscheidet zum Kindergeld für volljährige Kinder

Vom Einkommen des Kindes sind dessen Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen, bevor der Grenzbetrag gem. § 32 Abs. 2 Satz 4 EStG bestimmt wird, bis zu dem Kindergeld gezahlt wird.