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Bundesverfassungsgericht fordert Gleichstellung von nichtverheirateten und verheirateten Müttern beim Betreuungsunterhalt.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die unterschiedliche Regelung des Betreuungsunterhalts von verheirateten und nicht verheirateten Müttern für verfassungswidrig und erteilte damit der gegenläufigen Auffassung des BGH im Urteil vom 5.7.2006 eine deutliche Absage. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2008 eine Gleichstellung herbei führen.

Der vorliegende Beschluss, der am 23.5.2007 veröffentlicht wurde, hat den Gesetzgeber derart verschreckt, dass er davon absah, das bereits fix und fertige Unterhaltsreformgesetz am 25.5.2007 im Bundestag zu verabschieden (vgl. gesonderten Beitrag).

Berlin, den 1.7.2007
Norbert Maes