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ANWALTSKANZLEI FÜR FAMILIENRECHT Berlin |
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Ab dem 1.1.2010 ist in Berlin als drittes Familiengericht das Amtsgericht Schöneberg zuständig Das Amtsgericht Schöneberg ist neuerdings zuständig für den Bezirke Steglitz-Zehlendorf und den früheren Bezirk Schöneberg (ohne Tempelhof), die bisher in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg fielen. Es bleibt abzuwarten, ob dadurch der gewünschte Entlastungseffekt beim größten deutschen Familiengericht, dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eintritt. Es wird sich zeigen, wie sich die Terminsstände und die Qualität im Arbeitablauf der Geschäftsstellen gestalten. Vorteilhaft könnte sich auswirken, dass das Amtsgericht Schöneberg schon seit langem mit internationalem Familienrecht befasst ist. Letztlich wird maßgebend sein, ob hier eine echte Aufstockung mit ausgebildeten Familienrichtern erfolgt oder, wie leider schon beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg üblich, mit unerfahrenen Gerichtsassessoren, die dann auf Kosten der Rechtssuchenden und ihrer Anwälte in komplexen Familiensachen verheizt würden. |
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