Home ANWALTSKANZLEI
FÜR FAMILIENRECHT Berlin

Ruttkowski  ·  Lindemann-Hinz
·  Neugebauer  ·  Maes

 

RA RuttkowskiRAin Lindeman-HinzRAin NeugebauerRA Maes
 
Kanzlei
Beratung
Materialien und Beiträge
Kontakt
Links
Impressum
 
           

Neue Düsseldorfer Tabelle 2009!

Im Zuge der Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1.1.2009 (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie vom 19.12.2008) war auch die Düsseldorf Tabelle zu ändern. Unberührt blieb die 2. Altersstufe für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren. Dagegen wurden die Tabellenbeträge für die Kinder bis 6 Jahre um 2,00 € von 279,00 € auf 281,00 € erhöht, ab der 2. Einkommensgruppe um jeweils 3,00 €.

In der 3. Altersstufe steigt der Mindestunterhalt in der 1. Einkommensgruppe um 12,00 € von 365,00 € auf 377,00 €. Der Erhöhungsbetrag steigt in den höheren Einkommensgruppen auf zuletzt 20,00 € in der 10. Einkommensgruppe. Dort ändert sich der Tabellenbetrag von 584,00 € auf 604,00 €.

In der 4. Einkommensgruppe ergeben sich deutliche Steigerungen um 24,00 € von 408,00 € auf 432,00 € beim Mindestunterhalt, ansteigend auf zuletzt 39,00 € in der 10. Einkommensgruppe mit einem aktuellen Tabellenunterhalt von 692,00 €.

Für die 4. Altersstufe ist zu beachten, dass sich die Eltern den Kindesunterhalt unter Berücksichtigung ihres Einkommens nach Haftungsquoten teilen.

Norbert Maes